Das Upgrade für Ihre Zahngesundheit.
Zahngesundheit ist wichtig. Sie kann aber auch hohe finanzielle Belastungen für Sie bedeuten. Denn Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt meistens nur noch einen geringen Teil der Zahnarztkosten. Unsere Zahnzusatzversicherung LKH-ZahnUpgrade bietet Ihnen hier einen umfassenden Schutz. Und dazu attraktive Möglichkeiten, Ihre Absicherung zukunftssicher und flexibel entsprechend Ihren Wünschen zu gestalten. Sowohl im Leistungsumfang als auch in der Beitragshöhe.
Drei Tarife zur Auswahl
Wahlweise 50 %, 70 % oder 90 %.
Kostenübernahme für
• Zahnbehandlung und hochwertigen Zahnersatz
• Kieferorthopädie für Kinder
ExtraLeistungen
• Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung
• Bleaching oder besondere Maßnahmen zur Angst- und Schmerzausschaltung
Bis zu 100 % mit Bonusheft
Unser BonusPlus: Mit Ihrem geführten Bonusheft erhöht sich sofort die Kostenübernahme in zwei Tarifen. Mehr erfahren.
Jetzt monatlichen Beitrag berechnen.
Alter (Differenz aus Kalenderjahr und Geburtsjahr) der zu versichernden Person
ZahnUpgrade 50
50%
Hochwertiger Zahnersatz
50%
Zahnbehandlungen
Ohne Wartezeit
ZahnUpgrade 70+
70%
Hochwertiger Zahnersatz
(mit BonusPlus 75 %)
70%
Zahnbehandlungen
(mit BonusPlus 75 %)
Ohne Wartezeit
"SEHR GUT"
Stiftung Warentest (Finanztest, Ausgabe 06/2023)
ZahnUpgrade 90+
90%
Hochwertiger Zahnersatz
(mit BonusPlus 95 % bzw. 100 %)
90%
Zahnbehandlungen
(mit BonusPlus 95 % bzw. 100 %)
Ohne Wartezeit
ZahnUpgrade 90+ ist Testsieger in der Kategorie „Gut und günstig“
Unser Zahnzusatztarif ZahnUpgrade 90+ wurde von Stiftung Warentest mit der Note „SEHR GUT“ (0,8) ausgezeichnet und liegt damit in der Kategorie „Gut und günstig“ auf Platz 1.
Stiftung Warentest (Finanztest, Ausgabe 08/2024)
LEISTUNGSÜBERSICHT
Vorteile und Leistungen, die sich sehen lassen können.
ZahnUpgrade 50 | ZahnUpgrade 70+ | ZahnUpgrade 90+ |
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Leistungen | |||||
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Hochwertiger Zahnersatz z. B. Inlays, Keramikkronen, Brücken, Implantate, Funktionsanalytik Bei Regelversorgung 100 % Erstattung |
50 % |
70 % (mit BonusPlus 75 %) |
90 % (mit BonusPlus 95 % bzw. 100 %) |
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Zahnbehandlungen z. B. hochwertige Füllungen, Wurzel- oder Parodontosebehandlungen, Knirscherschienen |
50 % |
70 % (mit BonusPlus 75 %) |
90 % (mit BonusPlus 95 % bzw. 100 %) |
ExtraLeistungen | |||||
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Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung |
50 % bis zu 100 € im Jahr |
70 % bis zu 140 € im Jahr (mit BonusPlus 75 %, bis zu 150 € im Jahr) |
90 % bis zu 180 € im Jahr (mit BonusPlus 95 % bzw. 100 %, bis zu 190 € bzw. 200 € im Jahr) |
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Bleaching oder Maßnahmen zur Schmerzausschaltung/AngstlinderungMaßnahmen zur Schmerzausschaltung, z.B. Akupunktur, Lachgas, Hypnose, Dämmerschlaf, Vollnarkose | - |
70 % bis zu 140 € im Jahr (mit BonusPlus 75 %, bis zu 150 € im Jahr) |
90 % bis zu 180 € im Jahr (mit BonusPlus 95 % bzw. 100 %, bis zu 190 € bzw. 200 € im Jahr) |
Kieferorthopädische Behandlung | |||||
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Für Erwachsene Für Erwachsene ab dem 18. Geburtstag |
- (50 % bei Unfall) |
- (70 % bei Unfall) |
- (90 % bei Unfall) |
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Für Kinder / Jugendliche Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag, auch bei leichten Zahnfehlstellungen (Indikationsgruppen KIG 1-5), wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Die Begrenzung entfällt nach Unfall. Tritt der Versicherungsfall in den ersten beiden Kalenderjahren nach Versicherungsbeginn ein, halbiert sich die maximale Erstattung. |
50 % max. 1.500 € für die Vertragsdauer |
70 % max. 2.000 € für die Vertragsdauer |
90 % max. 2.500 € für die Vertragsdauer |
Vorteile | |||||
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BonusPlus ab 21 Jahren Erhöhung der Kostenübernahme bei lückenlos geführtem Bonusheft der gesetzlichen Krankenkasse |
- |
(75 % statt 70 %, wenn das Bonusheft mind. fünf Jahre geführt wurde) |
(95 % statt 90 %, wenn das Bonusheft mind. fünf Jahre geführt wurde) (100 % statt 90 %, wenn das Bonusheft mind. zehn Jahre geführt wurde) |
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Ohne Wartezeit Sofortiger Versicherungsschutz |
Weitere Vorteile | |||||
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Innovationsvorsorge Anpassung der Leistungszusage an Innovationen im Bereich von Zahnersatz und Zahnbehandlung, wenn diese gemäß Gebührenordnung (GOZ/GOÄ) abgerechnet werden können. | |||||
InflationsvorsorgeIndexorientierte Erhöhung der Summenbegrenzungen (im Rahmen einer Beitragsanpassung) bei Preissteigerungen im zahnmedizinischen Bereich, damit der Versicherungsschutz auf gleichem Niveau bleibt. | |||||
Unfall-Sofortschutz Bei einem Unfall nach Vertragsschluss entfallen die Höchstsummen in der maximalen Erstattung. Für kieferorthopädische Behandlungen entfällt zusätzlich die Altersbegrenzung. | |||||
Beitragsoption mit Alterungsrückstellungen Optionale Möglichkeit für Erwachsene, mit etwas höheren Beiträgen fürs Alter anzusparen, damit die Beiträge im Alter niedriger sind. | - | ||||
Anrechnung Vorversicherung Erlass des 1. Jahres in der Erstattungshöchstsumme bei Vorversicherung mit mind. 40 % Zahnersatz | |||||
Wechsel-Option Für Erwachsene bis zu einem Alter von 40 Jahren besteht die Option zum Wechsel in den Tarif ZahnUpgrade 90+ ohne neue Gesundheitsprüfung. Das Optionsrecht gilt 3, 6, oder 9 Jahre nach Versicherungsbeginn. | - | - |
Vertragsdetails | |||||
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Maximale Erstattung 1. / 2. - 4. / ab dem 5. Kalenderjahr | 1.000 € / 2.500 € / unbegrenzt | 1.000 € / 4.000 € / unbegrenzt | 1.000 € / 4.000 € / unbegrenzt | ||
Erstattung bis zu den jeweiligen Höchssätzen der GoZ / GoÄGebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte (GoZ / GoÄ). Der aktuelle Höchstsatz beträgt das 3,5 fache. |
Monatlicher Beitrag | |||||
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Erwachsene ohne Alterungsrückstellungen Die Beiträge beziehen sich auf die Tarife ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21-35. | ab 4,50 € | ab 8,00 € | ab 13,00 € | ||
Erwachsene mit Alterungsrückstellungen Die Beiträge beziehen sich auf die Tarife mit Alterungsrückstellungen für einen 21-jährigen Erwachsenen. Der genaue Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Vertragsabschluss. | - | ab 14,13 € | ab 23,82 € | ||
Kinder / Jugendliche Altersgruppe 0-20 Jahre | 6,00 € | 13,50 € | 21,00 € | ||
Online abschließen | Online abschließen | Online abschließen |
Alle Erstattungen verstehen sich inklusive der Leistungen der GKV und anderer Versorgungsträger (z. B. Heilfürsorge-Leistungen). Erfolgt kein Nachweis der Vorleistungen, kann ein pauschaler Anteil von 30 % als fiktive Vorleistung auf den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag abgezogen werden. Die Leistungen in den Tarifen sind in den ersten vier Kalenderjahren auf die oben genannten Höchstsummen (im Abschnitt Vertragsdetails) begrenzt.
Die obenstehende Tabelle ist ein Auszug der Leistungen aus den Tarifen der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. Näheres finden Sie in unseren AVB und Tarifunterlagen.
VORTEILE
Drei Tarife und jede Menge Möglichkeiten.
Bestimmen Sie, wie hoch Ihr Kostenschutz sein soll. LKH-ZahnUpgrade bietet Ihnen drei Tarife mit unterschiedlichen Höhen der Kostenübernahme. Und dazu viele weitere Vorteile.
ERSTATTUNGSBEISPIELE
Das rechnet sich.
Keine Angst vor Zahnarztkosten. Mit unserer Zahnzusatzversicherung LKH-ZahnUpgrade schützen Sie Ihre Haushaltskasse vor diesen oftmals hohen Ausgaben.
HÄUFIGE FRAGEN
Unsere Antworten.
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Gibt es nach Abschluss der Versicherung eine Wartezeit?
Nein, die Tarife können ohne Wartezeit abgeschlossen werden.
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Was ist zu beachten, wenn ich während einer laufenden Behandlung einsteige?
Die laufende Behandlung ist leider nicht mitversichert. Für die bei Antragstellung bereits begonnenen sowie die angeratenen und beabsichtigten Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen besteht ein Leistungsausschluss.
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Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Prinzipiell ist eine Zahnzusatzversicherung dann sinnvoll, wenn Sie sich gegen das Kostenrisiko hoher Eigenanteile im Zusammenhang mit einer hochwertigen Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahme absichern möchten. Insofern ist eine Zahnzusatzversicherung insbesondere für jeden in der deutschen GKV Versicherten zu empfehlen, der noch nicht über eine solche Absicherung verfügt.
Mögliche Gründe, die für einen Abschluss sprechen:
• Sie möchten Ihre Kosten für professionelle Zahnreinigung reduzieren.
• Geringe Erstattungssätze oder keine Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen bei hochwertigen Versorgungen (z.B. Implantaten).
• Sie haben bereits Zahnfüllungen, wurzelbehandelte Zähne oder Zahnersatz. Auch die beste Versorgung muss irgendwann erneuert werden, wodurch ein weiteres Mal Kosten entstehen. Eine Zahnzusatzversicherung kann Sie auch hier vor einem hohen Eigenanteil schützen.
• Sie möchten Ihre Kinder gegen das Kostenrisiko bei einer hochwertigen Versorgung im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung absichern.
Sichern Sie sich am besten rechtzeitig ab, denn bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in jungen Jahren ist der monatliche Beitrag gering und Sie sorgen frühzeitig für Ihre Zähne/ Zahngesundheit vor.
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Wie errechnet sich mein persönlicher Beitrag?
Der persönliche Beitrag errechnet sich nach gewähltem Tarif, Eintrittsalter und Gebisszustand bei Antragstellung (insbesondere die Anzahl der fehlenden, nicht ersetzten Zähne).
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Übernimmt die LKH auch Kosten, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringt?
Ja, eine tarifgemäße Erstattung erfolgt auch in Fällen, in denen die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung erbringt. Das ist beispielsweise beim Bleaching, der Zahnprophylaxe oder Implantat Versorgungen regelmäßig so.
In Fällen, in denen ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV und anderer Versorgungsträger (z. B. Heilfürsorge-Leistungen) besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der GKV oder des Versorgungsträgers nachzuweisen.
Erfolgt kein Nachweis einer möglichen Vorleistung der GKV oder des Versorgungsträgers, kann eine pauschale Vorleistung von 30 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags abgezogen werden.
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Ist das Bonusheft für die Zahnzusatzversicherung relevant?
In den Tarifen ZahnUpgrade70+ und ZahnUpgrade90+ ist die Vorlage des Bonushefts beim Leistungsfall durchaus sinnvoll, um bei durchgängiger Zahnprophylaxe (mind. 1x pro Kalenderjahr) in den Genuss einer erhöhten Erstattung zu kommen:
• Beim Tarif ZahnUpgrade70+ kann so der Erstattungssatz nach 5 Jahren von 70 % auf 75 % erhöht werden.
• Beim Tarif ZahnUpgrade90+ kann so der Erstattungssatz nach 5 Jahren von 90 % auf 95 % und nach 10 Jahren von 90 % auf 100 % erhöht werden.
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Wie oft werden Kosten für die professionelle Zahnreinigung übernommen?
Die Anzahl der professionellen Zahnreinigungen ist grundsätzlich nicht begrenzt. Es gelten jedoch folgende jährlichen Leistungshöchstsätze für alle Zahnprophylaxe-Maßnahmen insgesamt:
• Für den Tarif ZahnUpgrade50 bis zu 100 € pro Kalenderjahr
• Für den Tarif ZahnUpgrade70+ bis zu 150 € (bei 75 % Erstattungssatz) pro Kalenderjahr
• Für den Tarif ZahnUpgrade90+ bis zu 200 € (bei 100 % Erstattungssatz) pro Kalenderjahr
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Gibt es die Option der Beitragsentlastung im Alter?
Bei den Tarifen ZahnUpgrade70+ und ZahnUpgrade90+ haben Sie die Option, durch einen etwas höheren Beitrag Alterungsrückstellungen zu bilden. Sie vermeiden so altersbedingte Beitragssprünge und sorgen aktiv für Ihr Alter vor.
Wenn Sie die Option nicht wählen, treten Sie mit einem niedrigeren Beitrag ein, müssen aber mit altersbedingten Erhöhungen rechnen.
Die Option der Alterungsrückstellung kann ab dem 21. Lebensjahr gewählt werden. Beitragsanpassungen aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Inflation sind weiterhin möglich.
AUCH FÜR KINDER.
Nachwuchs willkommen.
Das ganze Leistungsspektrum unserer Zahnzusatzversicherung ZahnUpgrade. Mit allen Vorteilen und Optionen. Auch für Ihr Kind.
- Hochwertiger Zahnersatz (z. B. Zahnverlust nach einem Unfall)
- Zahnbehandlungen (z. B. hochwertige Füllungen)
- Kieferorthopädische Behandlungen (z. B. farblose Minibrackets)
- ExtraLeistungen (z. B. Zahnprophylaxe, Fissurenversiegelung)
- und vieles mehr