FAQs zu ihrem Vertrag
Hier haben wir für Sie alle Vertragsfragen und Antworten zusammengetragen. Geben Sie direkt in das Suchfeld Ihr Anliegen ein oder nutzen Sie die Filter darunter. Diese führen Sie direkt zu den häufigsten Fragen und Antworten.
FAQs
Damit Sie Zugang zur TI und zu den daran gebundenen Anwendungen erhalten können, brauchen Sie eine kartenlose digitale Identität. Die KVNR ist nicht identisch mit Ihrer bisherigen Versicherungsnummer bei der LKH. Diese gilt – unabhängig von der KVNR – unverändert weiter. Mit der digitalen Identität, die auf der KVNR basiert, können Sie zukünftig Anwendungen wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen, sodass Ihnen medizinisch relevante Informationen (z. B. ein Arztbrief oder weiterführende Informationen zu den Befunden) digital durch den Leistungserbringer zur Verfügung gestellt werden können. Die einheitliche KVNR gilt ein Leben lang und wird auch nach einem Wechsel der Krankenversicherung von der neuen Versicherung beibehalten. Zuständig für die Vergabe ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Vertrauensstelle.
Wenn zu Ihrer Person eine KVNR existiert, wird diese auch weiterhin genutzt. Leider reicht jedoch die Mitteilung Ihrer bestehenden KVNR an uns nicht aus. Wir benötigen die angefragten Angaben von Ihnen, um die Richtigkeit der KVNR zu prüfen. Nach erfolgreicher Prüfung wird diese KVNR für Sie weiterverwendet.
Wir benötigen Ihre Daten, um für Sie eine KVNR zu beantragen. Diese einmalige und nur für Sie vergebene Nummer wird Ihr Schlüssel für den Zugang zu später folgenden Digitalisierungsmaßnahmen. Die KVNR wird auf Grundlage der RVNR vergeben. Daher wird für die Beantragung zuerst die RVNR bei der Deutschen Rentenversicherung für Sie abgerufen. Für diesen Abruf benötigen wir die abgefragten Informationen.
Die TI vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer Zugang erhalten. Dazu zählen Personen oder Institutionen wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte und andere Leistungserbringer sowie Krankenversicherungen und deren Versicherte. Die TI bietet Versicherten und Leistungserbringern verschiedene Anwendungen, z. B. die ePA oder das eRezept. Diese digitalen Anwendungen tragen dazu bei, dass medizinische Informationen, die für die Behandlung wichtig sind, schneller und vollständiger verfügbar sind. Ziel ist es, damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Zusätzlich steigern wir den Service für alle Versicherten.
Das ist gar kein Problem. In diesem Fall kümmern wir uns um die Vergabe der Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung. Jeder deutsche Staatsbürger besitzt eine RVNR, die ein Leben lang gültig ist. Wer als deutscher Staatsbürger geboren wird, bekommt diese bereits bei der Geburt zugeteilt. Auch wenn Sie Ihre RVNR kennen, brauchen Sie uns diese nicht mitzuteilen. Im Rahmen der Anfrage Ihrer KVNR wird unabhängig davon, ob Sie Ihre RVNR kennen oder nicht, diese ermittelt, um Ihre KVNR zu beantragen.
Sie haben das Antwortformular bereits abgeschickt bzw. die Angaben im Portal schon gespeichert: In diesem Fall ist keine unmittelbare Änderung mehr möglich. Wir werden Ihren Fall individuell prüfen und Sie ggf. kontaktieren. Sie haben die Angaben im Portal noch nicht gespeichert: In diesem Fall können Sie Ihre Angaben korrigieren. Bitte rufen Sie das Portal hierzu erneut auf.
Alle Informationen über den Hintergrund unseres Anschreibens finden Sie auf dieser Webseite. Für Ihre Antwort können Sie das im Erinnerungsschreiben beigefügte Antragsformular oder die aufgeführte Webseite bzw. den QR-Code nutzen.
Im Verlauf des Jahres 2023 haben wir damit begonnen, unseren Versicherten einen Zugang zu den digitalen Services im Gesundheitswesen zu ermöglichen. Nach und nach lassen wir allen Versicherten dafür die Anschreiben zur Beantragung der Krankenversichertennummer (KVNR) per Post zukommen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, falls Sie den Antrag noch nicht erhalten haben.
Für die Übermittlung Ihrer Daten aus dem Antragsformular haben Sie zwei Möglichkeiten: 1) Online-Portal: Scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Antragsformular oder öffnen Sie den angegebenen Link. Von dort gelangen Sie sofort auf Ihre persönliche Seite. 2) Post: Bitte versenden Sie Ihren Antrag in dem vorbereiteten Briefumschlag an LKH E-Health Postfach 10 04 51 96056 Bamberg
Nachdem wir Ihre Informationen erhalten haben, werden wir für Sie die KVNR anfragen und erstellen lassen. Für die Beantragung der KVNR fordern wir vorab Ihre RVNR bei der Deutschen Rentenversicherung an. Aus diesem Grund kann der Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Sie werden über Ihre persönliche KVNR informiert, sobald die Beantragung erfolgreich war.
- 1 von 8