Krankenhauszusatz­versicherung

  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Freie Krankenhauswahl
  • Erstattung über privatärztliche Höchstsätze hinaus
  • Rooming-In
Leistungen entdecken

Mehr Komfort und hervorragende Leistung im Krankenhaus.

Wer geht schon gerne ins Krankenhaus? Aber wenn es sein muss, dann lieber mit den Vorteilen als Privatpatient. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei stationärem Aufenthalt grundsätzlich nur die Grundversorgung mit Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt. LKH-KlinikUpgrade sorgt hier für das entscheidende Mehr an Komfort und Leistung.

Ein- oder Zweibettzimmer

Statt Mehrbett und Unruhe lieber entspannt im Ein- oder Zweibettzimmer erholen. Mit LKH-KlinikUpgrade schaffen Sie beste Rahmenbedingungen für Ihren Krankenhausaufenthalt.

Freie Arzt- und Krankenhauswahl

Chefärztin oder Chefarzt? Spezialist oder Belegarzt? Sie entscheiden, wer Sie behandeln soll. Und wo. Sie können ein Krankenhaus (mit GKV-Versorgungsvertrag) selbst auswählen.

Erstattung über privatärztlichen Höchstsätzen

Denken Sie an sich und Ihre Genesung und nicht an Kosten z.B. für die Behandlung durch einen Spezialisten. Bei uns ist die Erstattung auch über dem 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) möglich.

Familienzimmer und Rooming-In

Genießen Sie nach einer Entbindung die erste Zeit mit Ihrem Nachwuchs gemeinsam im Familienzimmer. Und sollte Ihr versichertes Kind selbst einmal ins Krankenhaus müssen, können Sie es dank Rooming-In begleiten.

Jetzt monatlichen Beitrag berechnen.

Geburtsjahr der zu versichernden Person

Bitte tragen Sie ihr Geburtsjahr ein.
Die mögliche Altersspanne beträgt 0 bis 102 Jahre.
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KlinikUpgrade Plus KlinikUpgrade Top
Unterbringung
Komfort-Unterbringung Je nach Tarif erstatten wir die Kosten für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Komfortleistungen wie z. B. besondere Verpflegung, Bereitstellung von TV und Internet sind inklusive. Zweibettzimmer
Einbettzimmer
Freie Krankenhauswahl Entscheiden Sie sich für das Krankenhaus, das Ihren Bedürfnissen entspricht. Sie können zwischen Krankenhäusern, die für die gesetzliche Krankenversicherung zugelassen sind, frei wählen.
Rooming-In Begleiten Sie Ihr versichertes Kind ins Krankenhaus. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres übernehmen wir die Kosten für Unterbringung und Verpflegung einer erwachsenen Begleitperson.
Aufnahme einer Begleitperson bei Kindern unter 14 Jahren
Familienzimmer Im Rahmen einer stationären Entbindung leisten wir für die Unterbringung im Familienzimmer. In KlinikUpgrade Plus (Zweibettzimmer) erfolgt die Erstattung in Höhe der Zweibettzimmerkosten.
Bei stationärer Entbindung

Erstattung in Höhe der Zweibettzimmerkosten
Ärztliche Leistungen
Privatärztliche Behandlung Sie entscheiden, wer Sie behandeln soll. Wir übernehmen die Kosten für eine privatärztliche Chefarztbehandlung, den Spezialisten oder Belegarzt Ihrer Wahl.
durch Chefarzt, Spezialisten, Belegarzt
Keine Begrenzung auf Gebührenordnung Wir erstatten die Kosten für eine privatärztliche Behandlung im Krankenhaus auch über den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.
Ambulante Operationen im Krankenhaus Entscheiden Sie sich dafür, eine stationsersetzende ambulante Operation im Krankenhaus durchführen zu lassen, erstatten wir Ihnen die anfallenden Kosten – auch über den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus. Eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung wird Ihnen auch erstattet.
Vor- und nachstationäre Behandlung
Weitere Vorteile
Ersatz-Krankenhaustagegeld Bei Verzicht auf die privatärztliche Leistung zahlen wir Ihnen in beiden Tarifen pro Tag 50 €. Verzichten Sie auf die gesondert berechenbare Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer, gibt es ebenfalls ein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Beim Top-Tarif zusätzlich 50 € und beim Plus-Tarif zusätzlich 30 € pro Tag. Versicherte Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten jeweils die Hälfte der genannten Beträge. bis zu 80 € / Tag bis zu 100 € / Tag
Keine allgemeine WartezeitWir verzichten auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit. Sie haben sofortigen Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn.Die besondere Wartezeit bei Entbindung beträgt acht Monate.
Monatlicher Beitrag
Beitrag ohne AlterungsrückstellungenSie zahlen einen günstigen Beitrag ohne Alterungsrückstellungen. Der Beitrag steigt dann in festgelegten Altersschritten an.
Beitrag mit AlterungsrückstellungenSie zahlen von Beginn an einen höheren Beitrag und bilden somit Alterungsrückstellungen. Die Beiträge steigen altersbedingt nicht an.
Online abschließen Online abschließen
Beraten lassen Beraten lassen

Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus unseren AVB und Tarifunterlagen.

Entscheiden Sie selbst:
günstiger Einstieg oder gleich für später vorsorgen.


Eine sogenannte Alterungsrückstellung (AR) trägt dazu bei, dass die Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung auch im Alter stabil sind. Aus einem Teil des Beitrags wird eine Rückstellung gebildet, die spätere altersbedingte Beitragserhöhungen ausgleicht. Ohne AR - aber natürlich mit identischen Leistungen - ist der Beitrag günstiger. Er steigt in festgelegten Altersschritten an. Diese Option ist gerade in jüngeren Jahren interessant.


LKH-KlinikUpgrade bietet bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres beide Beitragsvarianten zum Abschluss an.
Eben mit oder ohne AR. Verträge ohne AR werden nach Vollendung des 45. Lebensjahres automatisch in Verträge mit AR umgestellt. Ein früherer Wechsel in Verträge mit AR ist jederzeit möglich.

Weitere Vorteile von LKH-KlinikUpgrade

Leistungen für die Familie

Dank Rooming-In kann ein Elternteil das versicherte Kind (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) begleiten, wenn es ins Krankenhaus muss. Mit Unterbringung im selben Zimmer und Verpflegung. Bei stationärer Entbindung erstatten wir die Unterbringung im Familienzimmer. Dort können Sie die erste Zeit mit Ihrem Nachwuchs gemeinsam und in Ruhe verbringen.

Ambulante Operationen

Der medizinische Fortschritt ermöglicht immer öfter die ambulante Durchführung von Operationen im Krankenhaus. Sie haben dadurch weniger Aufwand und müssen weniger Zeit einplanen. Möchten Sie die Vorteile einer ambulanten Operation als Ersatz zum stationären Aufenthalt nutzen, übernehmen wir die anfallenden Wahlleistungskosten. Außerdem erstatten wir jeweils eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung.

Keine allgemeine Wartezeit

Genießen Sie sofortigen Versicherungsschutz. Direkt nach Vertragsabschluss haben Sie Anspruch auf alle vereinbarten Leistungen. Einzige Ausnahme: Bei stationären Entbindungen gilt eine Wartezeit von acht Monaten.

Ersatz-Krankenhaustagegeld

Sie verzichten auf eine privatärztliche Behandlung und/oder die Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer? Dann erhalten Sie dafür im Top-Tarif ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von bis zu 100 € pro Tag (im Plus-Tarif bis zu 80 €). Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres beträgt das Ersatz-Krankenhaustagegeld im Top-Tarif bis zu 50 € pro Tag (im Plus-Tarif bis zu 40 €).

BESTENS ABGESICHERT

Beispiele aus der Praxis

Appendektomie (Blinddarm-OP)

4 Tage Krankenhausaufenthalt (Fallpauschale), durch GKV gedeckt
3.993,38 €
Unterbringung im Einbettzimmer (Durchschnittspreis)
600,00 €
Arztkosten für privatärztliche Leistungen
1.233,12 €
Zuzahlung pro Tag
40,00 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung
1.873,12 €
Erstattung mit KlinikUpgrade Top
1.833,12 €
verbleibender Eigenanteil
40,00 €

Ambulante Leistenbruch-OP

Arztkosten für privatärztliche Leistungen
1.206,35 €
Kostenübernahme GKV
606,02 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung
600,33 €
Erstattung mit KlinikUpgrade Plus
600,33 €
verbleibender Eigenanteil
0,00 €

Entbindung

4 Tage Krankenhausaufenthalt (Fallpauschale), durch GKV gedeckt
2.902,74 €
4 Tage Unterbringung im Familienzimmer (Durchschnittspreis)
480,00 €
Arztkosten für privatärztliche Leistungen
871,15 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung
1.351,15 €
Erstattung mit KlinikUpgrade Top
1.351,15 €
verbleibender Eigenanteil
0,00 €

Hinweis: Keine Zuzahlung bei stationärer Entbindung

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HÄUFIGE FRAGEN

Unsere Antworten.

  • Warum ist eine private Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?

    Mit Abschluss dieser Zusatzversicherung erhalten gesetzlich Versicherte bei Krankenhausaufenthalt eine Versorgung wie ein Privatpatient. Ein Abschluss lohnt sich also vor allem, wenn Sie Wert auf die bestmögliche Behandlung und mehr Komfort im Krankenhaus legen. Durch unsere LKH-KlinikUpgrade Tarife profitieren Sie z. B. von der privatärztlichen Behandlung oder Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer.

  • Wer kann eine Krankenzusatzversicherung abschließen?

    LKH-KlinikUpgrade kann von allen Personen abgeschlossen werden, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.

  • Ab wann kann ich meine Krankenhauszusatzversicherung in Anspruch nehmen?

    In unseren Tarifen verzichten wir auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit. Mit Vertragsabschluss erhalten Sie direkten Versicherungsschutz und können Leistungen sofort in Anspruch nehmen. Bei Entbindungen beträgt die Wartezeit acht Monate.

  • Leisten die Tarife auch bei Unfall?

    Mit unserem LKH KlinikUpgrade sind Sie auch im Falle eines Krankenhausaufenthaltes aufgrund eines Unfalls optimal abgesichert.

  • Lohnt sich das LKH KlinikUpgrade auch für Kinder?

    Ein Krankenhausaufenthalt stellt vor allem für Kinder eine besonders schwierige Situation dar. Unsere LKH-KlinikUpgrade Tarife tragen dazu bei, den Krankenhausaufenthalt Ihres Kindes so angenehm wie möglich zu gestalten. Mit unserem Leistungsbaustein Rooming-In können Sie Ihr versichertes Kind (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) im Krankenhaus begleiten. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer erwachsenen Begleitperson sind mitversichert.

  • Kann ich mein Krankenhaus frei wählen?

    Mit LKH KlinikUpgrade entscheiden Sie selbst, in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden möchten. Sie haben freie Wahl unter allen Krankenhäusern, die für die gesetzliche Krankenversicherung zugelassen sind. Nutzen Sie gerne unsere Krankenhaus-Suche, um sich einen Überblick über die geeigneten Krankenhäuser zu verschaffen.

  • Wann erhalte ich das Ersatz-Krankenhaustagegeld?

    Falls Sie auf bestimmte Leistungen während Ihres gesamten Krankenhausaufenthalts verzichten, zahlen wir Ihnen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld.

    LKH-KlinikUpgrade Top
    : 50 € pro Krankenhaustag bei Verzicht auf die privatärztliche Behandlung, zusätzlich 50 € pro Krankenhaustag bei Verzicht auf die Unterbringung im Einbettzimmer.

    LKH-KlinikUpgrade Plus
    : 50 € pro Krankenhaustag bei Verzicht auf die privatärztliche Behandlung, zusätzlich 30 € pro Krankenhaustag bei Verzicht auf die Unterbringung im Zweibettzimmer.

    Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) erhalten jeweils die Hälfte der genannten Beträge.

  • Werden auch die Kosten übernommen, wenn eine stationäre Anschlussheilbehandlung nötig ist?

    Unsere Tarife leisten, neben der stationären Heilbehandlung, auch für eine notwendige stationäre Anschlussrehabilitation, wenn die gesetzliche Krankenversicherung Kostenträger ist.

  • Wofür leistet die GKV bei einem Krankenhausaufenthalt?

    Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei einem Krankenhausaufenthalt die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen. Dazu gehören unter anderem die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Behandlung durch die diensthabende Ärztin bzw. den diensthabenden Arzt. Falls Sie besondere Wahlleistungen wie z. B. die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder privatärztliche Behandlung wünschen, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Mit LKH-KlinikUpgrade sind Sie gegen diese Kosten abgesichert.

  • Leistet der Tarif auch bei Krankenhausaufenthalten im Ausland?

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlungen im Krankenhaus in Deutschland. Für Heilbehandlungen im Ausland wird nicht geleistet.

LKH - Versicherung seit 1926.

Die LKH ist eine private Krankenversicherung und seit fast 100 Jahren in Lüneburg fest verankert. Wir sind ein finanzstarker Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Also nicht konzerngebunden und allein unseren rund 320.000 Versicherten gegenüber verpflichtet.

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Krankentagegeld

Gleicht Einkommensverluste aufgrund von Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall aus.

Pflegezusatzversicherung

Sinnvolle Ergänzung, um die finanzielle Lücke im Pflegefall zu schließen.

Ihr Kontakt

Wir sind persönlich für Sie da.
Sie erreichen uns telefonisch unter 04131 725-0