FAQ - Fragen und Antworten
Hier haben wir für Sie Fragen und Antworten zu unseren Versicherungen, Ihrem Vertrag und unseren Services zusammengetragen. Orientieren Sie sich an der Navigation: Sie führt Sie zu den gewünschten Informationen aus den unterschiedlichen Bereichen.
Häufig gestellte Fragen
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um Ihre Antwort zu finden. Die häufigsten Fragen unserer Mitglieder haben wir hier bereits für Sie zusammengetragen.
FAQs
Mitglieder der LKH und deren mitversicherte Angehörige können „Meine LKH“ nutzen. Eine Registrierung zur Nutzung von „Meine LKH“ ist immer nur für den Versicherungsnehmer möglich.
Das Passwort, welches Sie bei der ersten Benutzung vergeben, ist nur Ihnen bekannt und wird lokal verschlüsselt in „Meine LKH“ gespeichert. Passwort vergessen? Klicken Sie auf „Passwort vergessen“ und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie Ihr altes Passwort zurücksetzen und ein Neues auswählen können. Passwort ändern? Öffnen Sie in "Meine LKH" die Rubrik „Einstellungen“. Gehen Sie hier unter „Anmeldung“ auf „Passwort ändern“. Folgen Sie nun den Anweisungen auf dem Bildschrim. Für Ihre Sicherheit: Das Passwort muss mindestens eine Länge von acht Zeichen haben und aus mindestens einem Großbuchstaben, einem Kleinbuchstaben und einer Zahl bestehen. Ausgeschlossene Sonderzeichen sind: , < > “ ).
Nein, das Formular zur Auszahlung von Versicherungsleistungen benötigen wir nicht. Sofern Sie uns zu Ihrer Einreichung eine Nachricht zukommen lassen möchten oder eine zu berücksichtigende Information für uns haben, fotografieren Sie diese bitte ab und laden sie als weiteren Beleg hoch. Alternativ können Sie Ihre Mitteilung auch als PDF-Datei hochladen. Bei Bedarf können Sie hierfür aber auch das Einreichungsformular (https://www.lkh.de/downloads/LKH/Rechnung-einreichen/Auszahlung_VL_0624_1.pdf) nutzen und mit hochladen.
Reichen Sie zusammen mit den Rechnungen eine Kopie des Beihilfebescheides ein, damit wir Ergänzungsleistungen prüfen und erstatten können.
Reichen Sie alle Rechnungen zusammen mit der entsprechenden ärztlichen Verordnung ein, auf der die Diagnose erfasst ist. Auf den Rechnungen müssen die Behandlungsdaten vermerkt worden sein.
Sollten Sie ein teures Hilfsmittel (z.B. hochwertige Hörgeräte oder Prothesen) benötigen, geben wir Ihnen über die Höhe der Erstattung gern Auskunft. Reichen Sie dazu bitte mit der ärztlichen Verordnung einen Kostenvoranschlag bei uns ein. In diesem Zusammenhang prüfen wir gern, ob Sie von den Sonderkonditionen unserer Lieferanten profitieren können.
Bitte füllen Sie bei einem geplanten/begonnenen Krankenhausaufenthalt die Entbindung von der Schweigepflicht und Auszahlungsermächtigung bei Krankenhausbehandlungen aus und unterschreiben diese. Die Klinikverwaltung wird das Formular dann ergänzen und Ihrer Bezirksdirektion zusammen mit der Aufnahmemitteilung zusenden. Dieses Vorgehen erleichtert uns die Bearbeitung Ihres Antrages. Bei Aufenthalten in sogenannten „gemischten Krankenanstalten“ ist eine vorherige schriftliche Leitungszusage von uns notwendig. Dabei handelt es sich um Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt schriftlich an uns.
Falls Ihnen ein Unfall zugestoßen ist oder Sie eine Verletzung erlitten haben, nutzen Sie bitte unseren Unfallfragebogen und reichen ihn zusammen mit den Rechnungen ein. Die Angaben zum Unfallverlauf benötigen wir, um zu prüfen, ob eventuell ein anderer Kostenträger leistungspflichtig ist oder ob wir – bei einem durch einen Dritten verschuldeten Unfall –Regressansprüche stellen können. Sollten Ihnen nach Vorleistung anderer Kostenträger Restkosten verbleiben, benötigen wir Kopien der entsprechenden Belege mit dem Erstattungsvermerk oder einen Ablehnungsbescheid, damit wir die Erstattung der Restkosten prüfen bzw. vornehmen können.
Reichen Sie unbedingt vor einer teuren Versorgung einen Kostenvoranschlag bzw. Heil- und Kostenplan bei uns ein. Wir prüfen vorab für Sie, wie hoch die Erstattung voraussichtlich sein wird und ob es gebührenrechtliche Besonderheiten zu beachten gibt. Ihre Anfrage wird bevorzugt behandelt, damit Sie schnell eine Rückmeldung zu Ihrem Heil- und Kostenplan erhalten.
Die Organisation des Events erfolgt in direkter Abstimmung mit den Kooperationspartnern. Wenden Sie sich dafür gerne an B2Bfit (E-Mail: info@b2bfit.de, Telefon: 0511 51543396) oder movement24 (E-Mail: info@movement24.de, Telefon: 089 92779929).
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