Die Krankenversichertennummer (KVNR) – Antworten auf die wichtigsten Fragen

Die privaten Krankenversicherungen binden sich und ihre Versicherten schrittweise in die digitalen Strukturen des Gesundheitswesens ein. Auch wir bereiten uns darauf vor, unseren Versicherten eine verlässliche Teilhabe an diesen Strukturen zu bieten. Zur sicheren Nutzung der dafür aufgebauten staatlichen Telematikinfrastruktur (TI) brauchen privat Krankenversicherte eine digitale Identität. Erzeugt werden muss diese aus der persönlichen KVNR.

Gut zu wissen: Die KVNR ist nicht identisch mit Ihrer Versicherungsnummer bei der LKH. Diese gilt – unabhängig von der KVNR – unverändert weiter. Die KVNR wird durch eine vom Gesetzgeber vorgesehene Vertrauensstelle individuell und einmalig vergeben und ist ein Leben lang gültig. Unabhängig davon, wo Sie versichert sind. Die Basis dafür bietet die Rentenversicherungsnummer (RVNR).

Mit der KVNR den Grundstein legen

Die KVNR ist der erste Schritt für Ihre digitale Identität. Im Verlauf des Jahres 2023 haben wir damit begonnen, Ihnen dadurch einen Zugang zu den digitalen Services im Gesundheitswesen zu ermöglichen.

Die Anbindung an die TI bietet Ihnen einen sicheren und schnellen Austausch mit allen Akteuren des Gesundheitswesens: Dazu zählen Personen oder Institutionen wie zum Beispiel Ärztinnen oder Ärzte und andere Leistungserbringer. Außerdem machen Sie sich damit bereit für neue digitale Anwendungen wie beispielsweise das E-Rezept.

Sie haben noch keine KVNR? Wir kümmern uns darum!

Gerne erstellen wir Ihre KVNR durch die Vertrauensstelle. Ihr Mitwirken ist dabei entscheidend: Damit wir Ihre persönliche KVNR für Sie beantragen können, benötigen wir die abgefragten Informationen von Ihnen.

Bitte senden Sie uns dafür das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular zeitnah zurück. Für Ihre Meldung haben Sie zwei Wege:

1) Online-Portal: Scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Antragsformular oder öffnen Sie den angegebenen Link. Von dort gelangen Sie sofort auf Ihre persönliche Seite.

2) Post: Bitte versenden Sie Ihren Antrag in dem vorbereiteten Briefumschlag an

    LKH E-Health
    Postfach 10 04 51
    96056 Bamberg

    Machen Sie mit: Ohne Ihre Angaben können wir die KVNR nicht für Sie einrichten.

    Bei Fragen, helfen Ihnen unsere KVNR-Ansprechpartner gerne weiter:
    Tel. 04131 725-1010

    Ohne Umwege zur digitalen Identität

    KVNR, RVNR, TI – wir erklären Ihnen die Hintergründe und Ziele der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

    • Was ist die KVNR und wofür brauche ich eine digitale Identität?

      Damit Sie Zugang zur TI und zu den daran gebundenen Anwendungen erhalten können, brauchen Sie eine kartenlose digitale Identität. Die KVNR ist nicht identisch mit Ihrer bisherigen Versicherungsnummer bei der LKH. Diese gilt – unabhängig von der KVNR – unverändert weiter.

      Mit der digitalen Identität, die auf der KVNR basiert, können Sie zukünftig Anwendungen wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen, sodass Ihnen medizinisch relevante Informationen (z. B. ein Arztbrief oder weiterführende Informationen zu den Befunden) digital durch den Leistungserbringer zur Verfügung gestellt werden können.

      Die einheitliche KVNR gilt ein Leben lang und wird auch nach einem Wechsel der Krankenversicherung von der neuen Versicherung beibehalten. Zuständig für die Vergabe ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Vertrauensstelle.

    • Ich habe bereits eine KVNR durch meine vorherige Krankenversicherung. Kann ich Ihnen diese mitteilen?

      Wenn zu Ihrer Person eine KVNR existiert, wird diese auch weiterhin genutzt. Leider reicht jedoch die Mitteilung Ihrer bestehenden KVNR an uns nicht aus. Wir benötigen die angefragten Angaben von Ihnen, um die Richtigkeit der KVNR zu prüfen. Nach erfolgreicher Prüfung wird diese KVNR für Sie weiterverwendet.

    • Wofür werden diese Daten benötigt? Und was passiert mit den von mir angegebenen Daten?

      Wir benötigen Ihre Daten, um für Sie eine KVNR zu beantragen. Diese einmalige und nur für Sie vergebene Nummer wird Ihr Schlüssel für den Zugang zu später folgenden Digitalisierungsmaßnahmen.

      Die KVNR wird auf Grundlage der RVNR vergeben. Daher wird für die Beantragung zuerst die RVNR bei der Deutschen Rentenversicherung für Sie abgerufen. Für diesen Abruf benötigen wir die abgefragten Informationen.

    • Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)? Und was ist der Vorteil, wenn ich Zugang dazu habe?

      Die TI vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer Zugang erhalten. Dazu zählen Personen oder Institutionen wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte und andere Leistungserbringer sowie Krankenversicherungen und deren Versicherte.

      Die TI bietet Versicherten und Leistungserbringern verschiedene Anwendungen, z. B. das E-Rezept. Diese digitalen Anwendungen tragen dazu bei, dass medizinische Informationen, die für die Behandlung wichtig sind, schneller und vollständiger verfügbar sind. Ziel ist es, damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Zusätzlich steigern wir den Service für alle Versicherten.

    • Was ist, wenn ich keine RVNR habe?

      Das ist gar kein Problem. In diesem Fall kümmern wir uns um die Vergabe der Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung. Jeder deutsche Staatsbürger besitzt eine RVNR, die ein Leben lang gültig ist. Wer als deutscher Staatsbürger geboren wird, bekommt diese bereits bei der Geburt zugeteilt.

      Auch wenn Sie Ihre RVNR kennen, brauchen Sie uns diese nicht mitzuteilen. Im Rahmen der Anfrage Ihrer KVNR wird unabhängig davon, ob Sie Ihre RVNR kennen oder nicht, diese ermittelt, um Ihre KVNR zu beantragen.

    • Ich habe eine falsche Angabe im Formular angegeben. Wie kann ich das korrigieren?

      Sie haben das Antwortformular bereits abgeschickt bzw. die Angaben im Portal schon gespeichert: In diesem Fall ist keine unmittelbare Änderung mehr möglich. Wir werden Ihren Fall individuell prüfen und Sie ggf. kontaktieren.

      Sie haben die Angaben im Portal noch nicht gespeichert: In diesem Fall können Sie Ihre Angaben korrigieren. Bitte rufen Sie das Portal hierzu erneut auf.

    • Ich habe eine Erinnerung erhalten, aber kein Erstanschreiben. Was mache ich jetzt?

      Alle Informationen über den Hintergrund unseres Anschreibens finden Sie auf dieser Webseite. Für Ihre Antwort können Sie das im Erinnerungsschreiben beigefügte Antragsformular oder die aufgeführte Webseite bzw. den QR-Code nutzen.

    • Ich habe noch keinen Antrag erhalten. Wann geht es bei mir los?

      Im Verlauf des Jahres 2023 haben wir damit begonnen, unseren Versicherten einen Zugang zu den digitalen Services im Gesundheitswesen zu ermöglichen.
      Nach und nach lassen wir allen Versicherten dafür die Anschreiben zur Beantragung der Krankenversichertennummer (KVNR) per Post zukommen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, falls Sie den Antrag noch nicht erhalten haben.

    So einfach geht’s!

    Sie sind sich unsicher, welche Angaben für die Abfrage gemacht werden müssen? Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Antragsformular und die Meldung.

    • Wie kann ich Ihnen die Daten übermitteln?

      Für die Übermittlung Ihrer Daten aus dem Antragsformular haben Sie zwei Möglichkeiten:

      1) Online-Portal: Scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Antragsformular oder öffnen Sie den angegebenen Link. Von dort gelangen Sie sofort auf Ihre persönliche Seite.

      2) Post: Bitte versenden Sie Ihren Antrag in dem vorbereiteten Briefumschlag an

        LKH E-Health
        Postfach 10 04 51
        96056 Bamberg

      • Ich habe das Antragsformular zurückgeschickt, aber noch keine Rückmeldung von der LKH erhalten. Woran liegt das?

        Nachdem wir Ihre Informationen erhalten haben, werden wir für Sie die KVNR anfragen und erstellen lassen. Für die Beantragung der KVNR fordern wir vorab Ihre RVNR bei der Deutschen Rentenversicherung an. Aus diesem Grund kann der Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen.

        Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Sie werden über Ihre persönliche KVNR informiert, sobald die Beantragung erfolgreich war.

      • Welche Pflichtangaben muss ich machen?

        Damit die Beantragung Ihrer KVNR problemlos erfolgen kann, benötigen wir folgende Pflichtangaben:

        • Familienname
        • Vorname
        • Vorsatzwort, wenn vorhanden
        • Namenszusatz, wenn vorhanden
        • Titel, wenn vorhanden
        • Kennzeichen für Mehrlingsgeburten
        • Geburtsname (GB), wenn abweichend zum aktuellen Namen
        • GB-Vorsatzwort, wenn vorhanden
        • GB-Namenszusatz, wenn vorhanden
        • Geschlecht
        • Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
        • Staatsangehörigkeit
        • Länderkennzeichen
        • Postleitzahl, Straße, Hausnummer, Wohnort

        Bitte prüfen Sie vor dem Versand, ob alle erforderlichen Angaben gemacht wurden. Sollte eine Angabe fehlen, erhalten Sie eine postalische Rückmeldung oder einen Hinweis im Online-Portal. Bei technischen Problemen, prüfen Sie bitte Ihre Internetverbindung und laden Sie die Seite neu.

      • Der Link aus dem Fragebogen oder der QR-Code funktioniert nicht. Woran kann das liegen?

        Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung und versuchen Sie es erneut. Möglicherweise wird die Webseite auch durch die Sicherheitseinstellungen in Ihrem Browser oder Ihrem Netzwerk (z. B., wenn Sie ein speziell gesichertes Firmennetzwerk nutzen) blockiert. In solch einem Fall kann es helfen, wenn Sie die Einstellungen des Browsers bzw. Netzwerkes anpassen oder einen alternativen Browser bzw. ein alternatives Netzwerk nutzen.

        Sie können das Portal auch manuell aufrufen. Die Hinweise hierzu finden Sie in Ihrem Schreiben neben dem QR-Code. Alternativ können Sie uns den Fragebogen auch auf dem Postweg zukommen lassen. Bitte nutzen Sie hierfür den vorbereiteten Briefumschlag.

      • Ich möchte im Online-Portal eine Angabe hinzufügen oder verändern, aber der vorgegebene Platz reicht nicht aus.

        Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen sind pro Feld aus technischen Gründen begrenzt. Sollte der Platz nicht ausreichen, verwenden Sie bitte gängige Abkürzungen.

        Alternativ können Sie uns den Fragebogen auch auf dem Postweg zukommen lassen. Bitte nutzen Sie hierfür den vorbereiteten Briefumschlag.

      Kontakt
      Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
      Uelzener Straße 120
      21335 Lüneburg
      Tel. 04131 725-0
      Fax 04131 403402
      E-Mail: info@lkh.de

      Ihr Kontakt

      Wir sind persönlich für Sie da.
      Sie erreichen uns telefonisch unter 04131 725-0