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LKH-BENEFIT

LKH-BENEFIT für Mitglieder in Unisex-Tarifen

Die attraktive Beitragsrückerstattung der LKH, die das Gesundsein noch besser belohnt.

Das rechnet sich: Bis zu vier Monatsbeiträge zurück!

Sie sind und leben gesund? Mit LKH-BENEFIT, unserer Beitragsrückerstattung, belohnen wir Sie genau dafür. Sie bekommen Geld zurück, wenn Sie für ein Versicherungsjahr keine Leistungen einreichen. Abhängig von der Anzahl der leistungsfreien Jahre bis zu vier Monatsbeiträge. Ausgezahlt im Oktober des jeweiligen Folgejahres.

 

 

Für die Beitragsrückerstattung (BRE) entscheidend ist die Anzahl der leistungsfreien Jahre. Bereits nach dem dritten Jahr können Sie mit einer BRE von bis zu vier Monatsbeiträgen rechnen. Ausgezahlt im Oktober des jeweiligen Folgejahres. Sollten Sie für ein Jahr Leistungen in Anspruch nehmen, die die BRE übersteigen, fallen Sie auf Stufe 0 zurück. Aber schon mit dem nächsten leistungsfreien Jahr steigen Sie wieder in Stufe 1 auf.

Beitragsrückerstattung in Monatsbeiträgen (MB)
Stufe 0: keine Leistungsfreiheit

0 MB

Stufe 1: ein Jahr

2 MB

Stufe 2: zwei Jahre

3 MB

Stufe 3: drei und mehr Jahre

4 MB

Beitagrückerstattung der LKH

Haben Sie bisher monatlich von der LKH-Beitragsrückerstattung profitiert?

Da wir die monatliche Verrechnung durch eine jährliche Auszahlung ersetzen, wird Ihr Monatsbeitrag ab Januar 2025 zunächst höher. Im Oktober 2025 erhalten Sie aber Ihre Beitragsrückerstattung in einer Gesamtsumme direkt auf Ihr Konto.

LKH-BENEFIT ist eine vom wirtschaftlichen Erfolg abhängige Beitragsrückerstattung und wird finanziert aus Überschüssen. Grundvoraussetzung für die Teilnahme: Leistungsfreiheit im ambulanten, zahnärztlichen und stationären Versicherungsschutz der Krankheitskosten-Vollversicherung in einem Versicherungsjahr (01.01. bis 31.12.). Satzungsgemäß beschließt der Vorstand mit Zustimmung des unabhängigen Treuhänders jährlich neu über die Gewährung und Ausgestaltung einer Beitragsrückerstattung und die Höhe der hierfür einzusetzenden Rückstellungen. Ein Anspruch auf unveränderte Fortführung einer bestehenden Praxis ergibt sich für den Versicherungsnehmer hieraus nicht.Die genauen Voraussetzungen zur Teilnahme finden Sie im Infoblatt „Wichtige Informationen zum LKH-BENEFIT für Unisex-Tarife".

Ihre Vorteile auf den Punkt gebracht

Schnell

Nur noch drei leistungsfreie Jahre, bis Sie mit der maximal möglichen Beitragsrückerstattung rechnen können.

Bequem

Ihre Rückerstattung wird nicht mehr mit Ihren zukünftigen Monatsbeiträgen verrechnet. Sie erhalten 2025 bis zu vier Monatsbeiträge zurück – in einer Summe, direkt auf Ihr Konto.

Einfach

Kleine Rechnungen sollen nicht gleich Ihre BRE gefährden. Solange die Höhe der eingereichten Beträge unterhalb Ihrer möglichen Beitragsrückerstattung liegt, wird Ihre BRE um diese Summe reduziert. Der Vorteil: Sie fallen nicht von Ihrer erreichten Stufe zurück.

Höhere BRE: Stationäre Leistungen werden berücksichtigt

Leistungsfreiheit wird auch im stationären Bereich belohnt. Das bedeutet: Mit LKH-BENEFIT gibt es Beiträge für den ambulanten, zahnärztlichen und stationären Versicherungsschutz der Krankheitskosten-Vollversicherung zurück – entsprechend Ihrer Stufe.

Bedenken Sie bitte, dass Einreichungen für stationäre Behandlungen sich aber jetzt auch auf Ihre BRE auswirken.

Gut zu wissen: Vorsorge ist wichtig – und belastet nicht Ihre BRE!

Wir möchten, dass Sie gesund sind und bleiben. Die Inanspruchnahme von gezielten Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen im tariflichen Umfang führt auch weiterhin nicht zum Verlust der BRE.

Unser Tipp: Lassen Sie sich für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen am besten gesonderte Rechnungen ausstellen.

Unsere Empfehlung:

Reichen Sie Ihre Belege erst dann ein, wenn die Summe der Leistungen die Höhe der BRE übersteigt. Sollten Sie dennoch mal eine Rechnung eingereicht haben – und liegt der Betrag unterhalb Ihrer möglichen BRE – verrechnen wir diese ganz einfach. Wir zahlen Ihnen dann einen um diese Summe reduzierten BRE-Betrag aus. Weiterer Vorteil: Sie fallen nicht von Ihrer erreichten Stufe zurück.

Noch Fragen offen? Beantworten wir gern!

FAQs

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