Das rechnet sich: Bis zu vier Monatsbeiträge zurück!
Sie sind und leben gesund? Mit LKH-BENEFIT, der Beitragsrückerstattung Ihrer LKH, belohnen wir Sie genau dafür.
Sie bekommen Geld zurück, wenn Sie für ein Versicherungsjahr keine Leistungen einreichen. Abhängig von der Anzahl der leistungsfreien Jahre bis zu vier Monatsbeiträge.
Ausgezahlt wird die Beitragsrückerstattung (BRE) im Oktober des jeweiligen Folgejahres. Entscheidend ist die Anzahl der leistungsfreien Jahre. Ihr Vorteil als Neukunde bei der LKH: Sie steigen gleich in der höchsten Stufe 3 ein.
2024 geht's los: Ihre Leistungsinanspruchnahmen im Jahr 2024 (01.01. – 31.12.) sind maßgeblich für Ihre Beitragsrückerstattung mit Auszahlung im Oktober 2025.
Leistungsfreiheit | Beitragsrückerstattung in Monatsbeiträgen (MB) |
---|---|
Stufe 0: keine Leistungsfreiheit | 0 |
Stufe 1: ein Jahr | 2 MB |
Stufe 2: zwei Jahre | 3 MB |
Stufe 3: drei und mehr Jahre | 4 MB |
*Für alle vollversicherten Neukunden gilt ab 01.01.2024: Bei Leistungsfreiheit im Jahr 2024 erhalten Sie 2025 vier Monatsbeiträge zurück.
LKH-BENEFIT ist eine vom wirtschaftlichen Erfolg abhängige Beitragsrückerstattung und wird finanziert aus Überschüssen. Grundvoraussetzung für die Teilnahme: Leistungsfreiheit im ambulanten, zahnärztlichen und stationären Versicherungsschutz der Krankheitskosten-Vollversicherung in einem Versicherungsjahr (01.01. bis 31.12.). Die genauen Voraussetzungen zur Teilnahme finden Sie im Infoblatt „Wichtige Informationen zum LKH-BENEFIT für Unisex-Tarife (Neukunden ab 01.01.2024)“.
Welcome für neue Mitglieder
Noch Fragen offen? Beantworten wir gern!
ALLGEMEIN
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Was ist der LKH-BENEFIT und wie kann ich daran teilnehmen?
Der LKH-BENEFIT ist die Beitragsrückerstattung Ihrer LKH. Das Prinzip ist ganz einfach: Sie bekommen Geld zurück, wenn Sie für ein Versicherungsjahr keine Leistungen einreichen. Für eine Teilnahme müssen Sie sich nicht anmelden. Die weiteren Voraussetzungen (z.B. Teilnahme am Lastschriftverfahren) finden Sie im Informationsblatt „Wichtige Informationen zum LKH-BENEFIT für Unisex-Tarife 2025 (Neukunden ab 01.01.2024)“.
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Was bedeutet „Leistungsfreiheit“?
Sie gelten als „leistungsfrei“, wenn Sie keine Rechnung für stationäre, zahnärztliche und ambulante Leistungen in einem Versicherungsjahr (01.01.-31.12.) bei uns einreichen. Wenn Sie einmal aus Versehen kleinere Rechnungen einreichen, schadet Ihnen das nicht, solange die Höhe der eingereichten Beträge unterhalb Ihrer möglichen Beitragsrückerstattung liegt. Ihre BRE wird um diese Summe reduziert. Der Vorteil: Sie fallen nicht von Ihrer erreichten Stufe zurück.
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Welche weiteren Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den LKH-BENEFIT zu erhalten?
Von LKH-BENEFIT können alle Kunden in der Krankheitskostenvollversicherung profitieren. Grundvoraussetzung für die Teilnahme: Leistungsfreiheit im stationären, zahnärztlichen und ambulanten Versicherungsschutz der Krankheitskosten-Vollversicherung in einem Versicherungsjahr (01.01. bis 31.12.). Für Zeiten, in denen eine Anwartschaftsversicherung vereinbart wurde, entfällt der Anspruch auf die BRE für dieses Jahr.
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Für welche Tarife gilt der LKH-BENEFIT?
Beamte und Beamtenanwärter: A10-A50 und A22, S10-S50 und S22, Z10-Z50, ET10-ET50, SW10-SW50 und SW22, SW101, BA30-BA50 (S).
Angestellte, Selbstständige und Freiberufler sowie Ärzte und Personen in Ausbildung: A100, A101, A103, A105, A120, A121, Z60-Z90, S200, S201, S220, S300, Tarifgruppe GUP.
Die versicherten Tarife finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Ausgenommen von der Beitragsrückerstattung sind die Tarife der Auslandsreisekrankenversicherung, die verbandseinheitlichen Standard- und Basistarife und der Notlagentarif. Eine Auflistung der bezugsberechtigten Tarife im Detail finden Sie im Informationsblatt „Wichtige Informationen zum LKH-BENEFIT für Unisex-Tarife 2025 (Neukunden ab 01.01.2024)“.
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Wirken sich Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen negativ auf meine Beitragsrückerstattung aus?
Wir möchten, dass Sie gesund sind und fit bleiben. Daher haben Leistungen für gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen sowie Schutzimpfungen (STIKO) im Rahmen des tariflichen Leistungsversprechens keine negativen Auswirkungen auf Ihren LKH-BENEFIT. Hinweis: Achten Sie aber bitte auf separate Rechnungen!
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Welches Datum auf Rechnungen ist für den LKH-BENEFIT maßgeblich?
Maßgeblich für die Zuordnung von Kosten ist das Behandlungs- bzw. Bezugsjahr. Das bedeutet, dass z.B. Ihr Arzt eine Abrechnung auch später vornehmen kann. Bei der Prüfung der Leistungsfreiheit im LKH-BENEFIT ist dann aber der Behandlungszeitpunkt relevant.
BRE-HÖHE
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Kann ich schon für mein erstes Versicherungsjahr eine BRE erhalten?
Ja, das können Sie! Das Besondere: Als Neukunde steigen Sie in der höchsten Stufe ein! Das heißt, wenn Sie in Ihrem ersten Versicherungsjahr bei uns leistungsfrei sind, erhalten Sie im darauffolgenden Jahr eine Beitragsrückerstattung in Höhe von vier Monatsbeiträgen. Das gilt natürlich nur, wenn Sie volle 12 Monate in einem Jahr bei uns versichert sind. Bei einem Eintritt z.B. zum 1.6. erhalten Sie eine anteilige BRE.
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Wie wird die Höhe meines LKH-BENEFIT festgelegt?
Als Neukunde steigen Sie auf Stufe 3 ein. Das heißt Sie erhalten bei Leistungsfreiheit in einem Versicherungsjahr vier Monatsbeiträge zurück. Sind Sie auch im Folgejahr weiterhin leistungsfrei, erhalten Sie wieder vier Monatsbeiträge. Sollten Sie für ein Jahr Leistungen in Anspruch nehmen, fallen Sie auf Stufe 0 zurück. Sie erhalten keine BRE für dieses Jahr. Aber schon mit dem nächsten leistungsfreien Jahr steigen Sie wieder in Stufe 1 auf.
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Welche Besonderheiten gibt es für Beamten auf Probe?
Als Beamter/Beamtin auf Probe (Beamtenanwärter) erhalten Sie bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung in Höhe von sechs Monatsbeiträgen (MB). Das besondere hier: es gibt keine Staffel. Sollten Sie in einem Jahr Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie schon für das nächste, leistungsfreie Jahr sechs Monatsbeiträge zurück. Für die stationären Ergänzungstarife (SW30-50 und SW101) gilt die LKH-BENEFIT reguläre unisex-Staffel (d. h. 2, 3 oder 4 MB).
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Was gilt bei einer Anwartschaft?
Der Anspruch auf den LKH-BENEFIT besteht nur, wenn für Sie ununterbrochen Versicherungsschutz mit vollem vertraglichen Leistungsanspruch bestanden hat. Wird der Versicherungsschutz in einem Versicherungsjahr durch eine Anwartschaftsversicherung unterbrochen, entfällt der Anspruch auf den LKH-BENEFIT für dieses Jahr. Einzige Ausnahme ist die Anwartschaftszeit für eine Wehrübung: diese wird bei Ihrem LKH-BENEFIT anteilig berücksichtigt.
AUSZAHLUNG
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Wie und wann wird der LKH-BENEFIT ausgezahlt?
Sie erhalten Ihre Beitragsrückerstattung (BRE) automatisch in einer Summe auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt im Oktober des Folgejahres. Das heißt z. B. bei Leistungsfreiheit in 2024 erhalten Sie Ihre BRE im Oktober 2025 ausgezahlt.
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Muss ich die BRE-Zahlung in meiner Steuererklärung angeben?
Die Beitragsrückerstattung mindert grundsätzlich die Summe Ihrer berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für die Krankenversicherung in der Steuererklärung. Bitte beachten Sie hier unsere Mitteilung über die abzugsfähigen Beiträge, die Sie immer im ersten Quartal erhalten. Für konkrete Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, an Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin.
FAMILIE
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Kann ich für meine Kinder ebenfalls den LKH-BENEFIT erhalten?
Ja, auch bei uns versicherte Kinder können bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung erhalten. Es gilt dieselbe Staffel wie bei Erwachsenen. Bitte beachten Sie: Bei einer Kindernachversicherung startet Ihr Kind bei Stufe 0 und erhält nach dem ersten leistungsfreien Jahr die BRE entsprechend der Staffelung zurück.
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Müssen alle Personen im Vertrag leistungsfrei sein?
Nein. Der LKH-BENEFIT wird für jede versicherte Person getrennt ermittelt.
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Was ist mit Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen für meine Kinder?
Die Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen gemäß den tariflichen Leistungsversprechen (z. B. U1-U11, J1, J2) sowie Impfungen (STIKO) Ihrer Kinder haben keine Auswirkungen auf den LKH-BENEFIT. Achten Sie aber bitte auch hier auf separate Rechnungen!