Das rechnet sich: Bis zu vier Monatsbeiträge zurück!
Sie sind und leben gesund? Mit LKH-BENEFIT, der Beitragsrückerstattung Ihrer LKH, belohnen wir Sie genau dafür.
Sie bekommen Geld zurück, wenn Sie für ein Versicherungsjahr keine Leistungen einreichen. Abhängig von der Anzahl der leistungsfreien Jahre bis zu vier Monatsbeiträge.
Ausgezahlt wird die Beitragsrückerstattung (BRE) im Oktober des jeweiligen Folgejahres. Entscheidend ist die Anzahl der leistungsfreien Jahre. Ihr Vorteil als Neukunde bei der LKH: Sie steigen gleich in der höchsten Stufe 3 ein.
Ihre Leistungsinanspruchnahmen im Jahr 2025 (01.01. – 31.12.) sind maßgeblich für Ihre Beitragsrückerstattung mit Auszahlung im Oktober 2026.
Beitragsrückerstattung in Monatsbeiträgen (MB) |
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Stufe 0: keine Leistungsfreiheit | 0 MB | |
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Stufe 1: ein Jahr |
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Stufe 2: zwei Jahre | 3 MB | |
Stufe 3: drei und mehr Jahre | 4 MB |
Ein RechenbeispielFür Ihre Krankenvollversicherung |
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Ihre monatliche Prämie für Ihren ambulanten, zahnärztlichen und stationären Versicherungsschutz beträgt (ohne gesetzlichen Zuschlag) | 600,00 € |
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Bleiben Sie in dem gesamten Jahr 2025 leistungsfrei, erhalten Sie im Oktober 2026 eine Rückerstattung in Höhe von vier Monatsbeiträgen: | 2.400,00 € |
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LKH-BENEFIT ist eine vom wirtschaftlichen Erfolg abhängige Beitragsrückerstattung und wird finanziert aus Überschüssen. Grundvoraussetzung für die Teilnahme: Leistungsfreiheit im ambulanten, zahnärztlichen und stationären Versicherungsschutz der Krankheitskosten-Vollversicherung in einem Versicherungsjahr (01.01. bis 31.12.). Die genauen Voraussetzungen zur Teilnahme finden Sie im Infoblatt „Wichtige Informationen zum LKH-BENEFIT für Unisex-Tarife (Neukunden ab 01.01.2024)“.
Welcome für neue Mitglieder
Gleich in der höchsten Stufe einsteigen!
Kommen Sie jetzt zur LKH und sichern Sie sich als Neukunde die höchste Stufe beim LKH-BENEFIT: Sie erhalten bei Leistungsfreiheit im Jahr 2025 vier Monatsbeiträge zurück – als direkte Auszahlung im Jahr 2026.
Extra für Beamtenanwärter/-innen: Sechs Monatsbeiträge zurück
Sie sind Beamter/Beamtin auf Widerruf? Dann lohnt sich die LKH für Sie besonders. Denn mit LKH-BENEFIT erhalten Sie für jedes leistungsfreie Jahr sechs Monatsbeiträge zurück. Und das von Anfang an.
Noch Fragen offen? Beantworten wir gern!
FAQs
Der LKH-BENEFIT ist die Beitragsrückerstattung Ihrer LKH. Das Prinzip ist ganz einfach: Sie bekommen Geld zurück, wenn Sie für ein Versicherungsjahr keine Leistungen einreichen. Für eine Teilnahme müssen Sie sich nicht anmelden. Die weiteren Voraussetzungen (z.B. Teilnahme am Lastschriftverfahren) finden Sie im Informationsblatt „Wichtige Informationen zum LKH-BENEFIT für Bisex-Tarife 2025“.
Sie gelten als „leistungsfrei“, wenn Sie keine Rechnung für ambulante Leistungen in einem Versicherungsjahr (01.01.-31.12.) bei uns einreichen. Wenn Sie kleinere Rechnungen einreichen, schadet Ihnen das nicht, solange die Höhe der eingereichten Beträge unterhalb Ihrer möglichen Beitragsrückerstattung liegt. Ihre BRE wird um diese Summe reduziert. Der Vorteil: Sie fallen nicht von Ihrer erreichten Stufe zurück.
Von LKH-BENEFIT können alle Kunden in der Krankheitskosten-Vollversicherung profitieren. Grundvoraussetzung für die Teilnahme: Leistungsfreiheit im ambulanten Versicherungsschutz der Krankheitskosten-Vollversicherung in einem Versicherungsjahr (01.01. bis 31.12.). Für Zeiten, in denen eine Anwartschaftsversicherung vereinbart wurde, entfällt der Anspruch auf die BRE für dieses Jahr.
Beamte und Beamtenanwärter: 150-180, 182, BA1-BA9. Angestellte, Selbstständige und Freiberufler sowie Ärzte und Personen in Ausbildung: 100, 101, 102, 103, 105, 110, 120, 121, E70-E90, E70W-E91W, PSKV, A(G), A(Z), II und III sowie für die Tarife der Tarifgruppen T, A, P und G. Die versicherten Tarife finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Ausgenommen von der Beitragsrückerstattung sind die Tarife der Auslandsreisekrankenversicherung, die verbandseinheitlichen Standard- und Basistarife und der Notlagentarif. Eine Auflistung der bezugsberechtigten Tarife im Detail finden Sie im Informationsblatt „Wichtige Informationen zum LKH-BENEFIT für Bisex-Tarife 2025“.
Wir möchten, dass Sie gesund sind und fit bleiben. Daher haben Leistungen für gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen sowie Schutzimpfungen (STIKO) im Rahmen des tariflichen Leistungsversprechens keine negativen Auswirkungen auf Ihren LKH-BENEFIT. Hinweis: Achten Sie aber bitte auf separate Rechnungen!
Maßgeblich für die Zuordnung von Kosten ist das Behandlungs- bzw. Bezugsjahr. Das bedeutet, dass z.B. Ihr Arzt eine Abrechnung auch später vornehmen kann. Bei der Prüfung der Leistungsfreiheit im LKH-BENEFIT ist dann aber der Behandlungszeitpunkt relevant.
Ja, das können Sie! Das Besondere: Als Neukunde steigen Sie in der höchsten Stufe ein! Das heißt, wenn Sie in Ihrem ersten Versicherungsjahr bei uns leistungsfrei sind, erhalten Sie im darauffolgenden Jahr eine Beitragsrückerstattung in Höhe von vier Monatsbeiträgen. Das gilt natürlich nur, wenn Sie volle 12 Monate in einem Jahr bei uns versichert sind. Bei einem Eintritt z.B. zum 1.6. erhalten Sie eine anteilige BRE.
Als Neukunde steigen Sie auf Stufe 3 ein. Das heißt Sie erhalten bei Leistungsfreiheit in einem Versicherungsjahr vier Monatsbeiträge zurück. Sind Sie auch im Folgejahr weiterhin leistungsfrei, erhalten Sie wieder vier Monatsbeiträge. Sollten Sie für ein Jahr Leistungen in Anspruch nehmen, fallen Sie auf Stufe 0 zurück. Sie erhalten keine BRE für dieses Jahr. Aber schon mit dem nächsten leistungsfreien Jahr steigen Sie wieder in Stufe 1 auf.
Als Beamter/Beamtin auf Probe (Beamtenanwärter) erhalten Sie bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung in Höhe von sechs Monatsbeiträgen (MB). Das besondere hier: es gibt keine Staffel. Sollten Sie in einem Jahr Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie schon für das nächste, leistungsfreie Jahr sechs Monatsbeiträge zurück. Für die stationären Ergänzungstarife (SW30-50 und SW101) gilt die LKH-BENEFIT reguläre unisex-Staffel (d. h. 2, 3 oder 4 MB).
Der Anspruch auf den LKH-BENEFIT besteht nur, wenn für Sie ununterbrochen Versicherungsschutz mit vollem vertraglichen Leistungsanspruch bestanden hat. Wird der Versicherungsschutz in einem Versicherungsjahr durch eine Anwartschaftsversicherung unterbrochen, entfällt der Anspruch auf den LKH-BENEFIT für dieses Jahr. Einzige Ausnahme ist die Anwartschaftszeit für eine Wehrübung: diese wird bei Ihrem LKH-BENEFIT anteilig berücksichtigt.
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