Das rechnet sich: Bis zu fünfeinhalb Monatsbeiträge zurück!
Das Prinzip unserer Beitragsrückerstattung LKH-BENEFIT ist ganz einfach: Sie bekommen Geld zurück, wenn Sie für ein Versicherungsjahr keine Leistungen einreichen. Abhängig von der Anzahl der leistungsfreien Jahre bis zu fünfeinhalb Monatsbeiträge. Ausgezahlt im Oktober des jeweiligen Folgejahres.
Für die Beitragsrückerstattung (BRE) entscheidend ist die Anzahl der leistungsfreien Jahre. Bereits nach dem dritten Jahr können Sie mit einer BRE von bis zu fünfeinhalb Monatsbeiträgen rechnen.
Sollten Sie für ein Jahr Leistungen in Anspruch nehmen, fallen Sie auf Stufe 0 zurück. Aber schon mit dem nächsten leistungsfreien Jahr steigen Sie wieder in Stufe 1 auf.
Gut zu wissen: Stationäre Leistungen sind BRE-neutral. Sie haben keinen Einfluss auf Ihren LKH-BENEFIT und beeinflussen daher Ihre BRE-Stufe nicht.
Ihre Leistungsinanspruchnahmen in einem Versicherungsjahr (01.01. – 31.12.) sind maßgeblich für Ihre Beitragsrückerstattung mit Auszahlung im Oktober des Folgejahres.
Leistungsfreiheit | Beitragsrückerstattung in Monatsbeiträgen (MB) |
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Stufe 0: keine Leistungsfreiheit | 0 |
Stufe 1: ein Jahr | 3 MB |
Stufe 2: zwei Jahre | 4 MB |
Stufe 3: drei und mehr Jahre | 5,5 MB |
Wichtiger Hinweis: Haben Sie bisher an der sofortigen Beitragsrückerstattung für „kostenbewusstes Verhalten“ teilgenommen? In der Umstellungsphase auf die neue Beitragsrückerstattung LKH-BENEFIT haben Sie zusätzlich noch von 5 % Beitragsabzug profitiert. Wie im Oktober 2023 angekündigt, entfällt diese Übergangsregelung ab dem 1. Januar 2025. Und damit auch die Regelungen zum Einreichen von Arztrechnungen und Rezepten. Nutzen Sie gern unsere App „Meine LKH“ oder unser Kundenportal.
Die Vorteile von LKH-BENEFIT auf einen Blick:
LKH-BENEFIT ist eine vom wirtschaftlichen Erfolg abhängige Beitragsrückerstattung und wird finanziert aus Überschüssen. Grundvoraussetzung für die Teilnahme: Leistungsfreiheit im ambulanten Versicherungsschutz der Krankheitskosten-Vollversicherung in einem Versicherungsjahr (01.01. bis 31.12.). Satzungsgemäß beschließt der Vorstand mit Zustimmung des unabhängigen Treuhänders jährlich neu über die Gewährung und Ausgestaltung einer Beitragsrückerstattung und die Höhe der hierfür einzusetzenden Rückstellungen. Ein Anspruch auf unveränderte Fortführung einer bestehenden Praxis ergibt sich für den Versicherungsnehmer hieraus nicht. Die genauen Voraussetzungen zur Teilnahme finden Sie im Infoblatt „Wichtige Informationen zum LKH-BENEFIT für Bisex-Tarife“.
Noch Fragen offen? Beantworten wir gern!
ALLGEMEIN
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Was ist der LKH-BENEFIT und wie kann ich daran teilnehmen?
Der LKH-BENEFIT ist die Beitragsrückerstattung Ihrer LKH. Das Prinzip ist ganz einfach: Sie bekommen Geld zurück, wenn Sie für ein Versicherungsjahr keine Leistungen einreichen. Für eine Teilnahme müssen Sie sich nicht anmelden. Die weiteren Voraussetzungen (z.B. Teilnahme am Lastschriftverfahren) finden Sie im Informationsblatt „Wichtige Informationen zum LKH-BENEFIT für Bisex-Tarife 2025“.
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Was bedeutet „Leistungsfreiheit“?
Sie gelten als „leistungsfrei“, wenn Sie keine Rechnung für ambulante Leistungen in einem Versicherungsjahr (01.01.-31.12.) bei uns einreichen. Wenn Sie einmal aus Versehen kleinere Rechnungen einreichen, schadet Ihnen das nicht, solange die Höhe der eingereichten Beträge unterhalb Ihrer möglichen Beitragsrückerstattung liegt. Ihre BRE wird um diese Summe reduziert. Der Vorteil: Sie fallen nicht von Ihrer erreichten Stufe zurück.
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Erhalte ich 2025 weiterhin die 5 % für „kostenbewusstes Verhalten“?
Nein. Mit der Einführung des LKH-BENEFITS am 01.01.2024 haben wir die Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit verbessert und beenden, wie bereits im Oktober 2023 angekündigt, die Rückerstattung für kostenbewusstes Verhalten zum 31.12.2024. Dadurch entfällt der monatliche Beitragsvorteil zugunsten einer deutlich erhöhten Rückerstattung bei Leistungsfreiheit, die im Oktober des Folgejahres ausgezahlt wird. Der entstehende Mehrbeitrag stellt keine Beitragsanpassung im Sinne von § 8 b der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen dar und führt daher nicht zu einem Sonderkündigungsrecht.
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Ist die Begrenzung von Leistungseinreichungen auf max. zwei pro Bemessungszeitraum von der BRE für „kostenbewusstes Verhalten“ noch relevant?
Die Begrenzung auf das zweimalige Einreichen von Heilkostenbelegen pro Bemessungszeitraum entfällt, sodass die Belege nun jederzeit zur Prüfung und Erstattung eingereicht werden können. Das geht am einfachsten per App „Meine LKH“ oder über unser Kundenportal. Die Möglichkeit, die Rechnungen per Post einzureichen, besteht selbstverständlich weiterhin.
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Welche weiteren Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den LKH-BENEFIT zu erhalten?
Von LKH-BENEFIT können alle Kunden in der Krankheitskosten-Vollversicherung profitieren. Grundvoraussetzung für die Teilnahme: Leistungsfreiheit im ambulanten Versicherungsschutz der Krankheitskosten-Vollversicherung in einem Versicherungsjahr (01.01. bis 31.12.). Für Zeiten, in denen eine Anwartschaftsversicherung vereinbart wurde, entfällt der Anspruch auf die BRE für dieses Jahr. Weitere Details zur Teilnahme am LKH-BENEFIT finden Sie hier.
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Was ist der Unterschied zwischen „Unisex-Tarifen“ und „Bisex-Tarifen“?
Der Unterschied liegt in der Art der Berechnung der beiden Tarifarten: Während bei Bisex-Tarifen beide Geschlechter separat kalkuliert werden, erfolgt bei Unisex-Tarifen keine Unterscheidung nach Geschlecht.
- Wenn Ihr Vertrag einen Vertragsschluss vor 2013 hatte, sind Sie in einem Bisex-Tarif versichert.
Beamte und Beamtenanwärter: 150-180, 182, BA1-BA9.
Angestellte, Selbstständige und Freiberufler sowie Ärzte und Personen in Ausbildung: 100, 101, 102, 103, 105, 110, 120, 121, E70-E90, E70W-E91W, PSKV, A(G), A(Z), II und III sowie für die Tarife der Tarifgruppen T, A, P und G.
- Alle Kunden mit einem Vertragsschluss ab 2013 sind in einem Unisex-Tarif versichert.
Beamte und Beamtenanwärter: A10-A50 und A22, S10-S50 und S22, Z10-Z50, ET10-ET50, SW10-SW50 und SW22, SW101, BA30-BA50 (S).
Angestellte, Selbstständige und Freiberufler sowie Ärzte und Personen in Ausbildung: A100, A101, A103, A105, A120, A121, Z60-Z90, S200, S201, S220, S300.
Gut zu wissen: Diese Änderung der Berechnungsmethode beruht auf einer Richtlinie der Europäischen Union, die Ende 2012 in Kraft trat. Seitdem dürfen nur noch Tarife angeboten werden, bei denen das Geschlecht kein Tarifkriterium mehr ist.
- Wenn Ihr Vertrag einen Vertragsschluss vor 2013 hatte, sind Sie in einem Bisex-Tarif versichert.
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Für welche Tarife gilt der LKH-BENEFIT?
Beamte und Beamtenanwärter: 150-180, 182, BA1-BA9.
Angestellte, Selbstständige und Freiberufler sowie Ärzte und Personen in Ausbildung: 100, 101, 102, 103, 105, 110, 120, 121, E70-E90, E70W-E91W, PSKV, A(G), A(Z), II und III sowie für die Tarife der Tarifgruppen T, A, P und G.Die versicherten Tarife finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Ausgenommen von der Beitragsrückerstattung sind die Tarife der Auslandsreisekrankenversicherung, die verbandseinheitlichen Standard- und Basistarife und der Notlagentarif. Eine Auflistung der bezugsberechtigten Tarife im Detail finden Sie im Informationsblatt „Wichtige Informationen zum LKH-BENEFIT für Bisex-Tarife 2025“.
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Was muss ich bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung beachten ?
Bei der Prüfung, was für Sie vorteilhafter ist – Leistungseinreichung oder LKH-BENEFIT – sollte die Höhe der Selbstbeteiligung mit einbezogen werden. Hierbei lohnt sich eine Einreichung von Leistungen erst, wenn Ihre zu erwartende Erstattung über der Summe der Selbstbeteiligung plus der zu erwartenden BRE-Summe liegt.
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Welches Datum auf Rechnungen ist für den LKH-BENEFIT maßgeblich?
Maßgeblich für die Zuordnung von Kosten ist das Behandlungs- bzw. Bezugsjahr. Das bedeutet, dass z.B. Ihr Arzt eine Abrechnung auch später vornehmen kann. Bei der Prüfung der Leistungsfreiheit im LKH-BENEFIT ist das Behandlungs- oder Bezugsdatum (z.B. Brille) relevant.
BRE-HÖHE
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Wie wird die Höhe meines LKH-BENEFIT festgelegt?
Die Höhe Ihrer Beitragsrückerstattung (BRE) basiert grundsätzlich auf der Anzahl der aufeinanderfolgenden Jahre, in denen Sie leistungsfrei waren. Die Festlegung der BRE-Höhe erfolgt hierbei für jede versicherte Person getrennt. Dabei unterscheiden wir drei Stufen: Bei einem Jahr Leistungsfreiheit erhalten Sie demnach drei Monatsbeiträge zurück, bei zwei Jahren Leistungsfreiheit vier Monatsbeiträge und sollten Sie drei Jahre oder länger leistungsfrei sein, erhalten Sie fünfeinhalb Monatsbeiträge zurück. Sollten Sie für ein Jahr Leistungen in Anspruch nehmen, fallen Sie auf Stufe 0 zurück. Sie erhalten keine BRE für dieses Jahr. Aber schon mit dem nächsten leistungsfreien Jahr steigen Sie wieder in Stufe 1 auf.
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Woher weiß ich, wie hoch mein LKH-BENEFIT ist?
Die Beitragsrückerstattung berechnet sich aus den von Ihnen gezahlten Beiträgen für die anspruchsberechtigten Tarife. Der gesetzliche Zuschlag wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Die Informationen zu Ihren Tarifen und Beiträgen können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Über die Höhe Ihrer BRE-Summe informieren wir Sie zudem rechtzeitig vor der Auszahlung.
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Werden meine bisherigen leistungsfreien Jahre bei dem LKH-BENEFIT berücksichtigt?
Selbstverständlich werden Ihre bisherigen leistungsfreien Jahre bei der Einstufung im LKH-BENEFIT vollständig berücksichtigt. Wir schreiben die Anzahl Ihrer leistungsfreien Jahre einfach fort:
Ihre bisherige BRE-Stufe bei Leistungsfreiheit wird um jedes weitere, leistungsfreie Jahr ergänzt, bis die maximale Stufe (Stufe 3) im neuen LKH-BENEFIT erreicht ist.
AUSZAHLUNG
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Wie und wann wird der LKH-BENEFIT ausgezahlt?
Sie erhalten Ihre Beitragsrückerstattung automatisch in einer Summe auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt im Oktober des Folgejahres. Das heißt z. B. bei Leistungsfreiheit in 2024 erhalten Sie Ihre BRE im Oktober 2025 ausgezahlt.
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Muss ich die BRE-Zahlung in meiner Steuererklärung angeben?
Die Beitragsrückerstattung mindert grundsätzlich die Summe Ihrer berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für die Krankenversicherung in der Steuererklärung. Bitte beachten Sie hier unsere Mitteilung über die abzugsfähigen Beiträge, die Sie immer im ersten Quartal erhalten. Für konkrete Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, an Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin.
FAMILIE
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Kann ich für meine Kinder ebenfalls den LKH-BENEFIT erhalten?
Ja, auch bei uns versicherte Kinder können bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung erhalten. Es gilt dieselbe Staffel wie bei Erwachsenen. Bitte beachten Sie: Bei einer Kindernachversicherung startet Ihr Kind bei Stufe 0 und erhält nach dem ersten leistungsfreien Jahr die BRE entsprechend der Staffelung zurück.
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Müssen alle Personen im Vertrag leistungsfrei sein?
Nein. Der LKH-BENEFIT wird für jede versicherte Person getrennt ermittelt.