LKH-BENEFIT: Die Beitragsrückerstattung der LKH
Alle vollversicherten Mitglieder können seit dem 01.01.2024 von der Beitragsrückerstattung profitieren.
Mit LKH-BENEFIT bekommen Sie einen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge zurück, wenn Sie keine Leistungen einreichen. Finden Sie hier die passenden Regelungen zu Ihrem Tarif.
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Bin ich in einem „Unisex-Tarif“ oder „Bisex-Tarif“ versichert?
Der Unterschied liegt in der Art der Berechnung der beiden Tarifarten: Während bei Bisex-Tarifen beide Geschlechter separat kalkuliert werden, erfolgt bei Unisex-Tarifen keine Unterscheidung nach Geschlecht.
Unisex-Tarife
(Versicherungsbeginn nach 2013)Bisex-Tarife
(Versicherungsbeginn vor 2013)- Beamte und Beamtenanwärter: A10-A50 und A22, S10-S50 und S22, Z10-Z50, ET10-ET50, SW10-SW50 und SW22, SW101, BA30-BA50 (S).
- Angestellte, Selbstständige und Freiberufler sowie Ärzte und Personen in Ausbildung: A100, A101, A103, A105, A120, A121, Z60-Z90, S200, S201, S220, S300.
- Beamte und Beamtenanwärter: 150-180, 182, BA1-BA9.
- Angestellte, Selbstständige und Freiberufler sowie Ärzte und Personen in Ausbildung: 100, 101, 102, 103, 105, 110, 120, 121, E70-E90, E70W-E91W, PSKV, A(G), A(Z), II und III sowie für die Tarife der Tarifgruppen T, A, P und G.
- Beamte und Beamtenanwärter: A10-A50 und A22, S10-S50 und S22, Z10-Z50, ET10-ET50, SW10-SW50 und SW22, SW101, BA30-BA50 (S).