Ergänzende Absicherung zur Beihilfe.
Die Beihilfe ist eine wertvolle Säule in der finanziellen Absicherung Ihrer Gesundheit. Nur trägt sie eben nicht die ganze Last. Beruhigende Sicherheit zu attraktiven Beiträgen geben Ihnen hier unsere leistungsstarken Angebote für einen ergänzenden privaten Schutz. Den Sie zudem entsprechend Ihrer Wünsche ganz individuell ausgestalten können. Für sich und natürlich gerne auch für Ihre Familie.
Schutz, wie Sie ihn wünschen
Vervollständigen Sie mit unserem leistungsstarken Grundtarif kostengünstig Ihre Beihilfe und decken Sie damit Ihre ambulanten, stationären und zahnärztlichen Gesundheitskosten ab. Dazu gehören z. B. Kuren, Psychotherapien, Naturheilverfahren, ein außergewöhnlicher Umfang an zahnärztlichen Leistungen und sogar Kieferorthopädie bei Erwachsenen.
Mit unseren umfangreichen Ergänzungstarifen können Sie zudem wahlweise Ihren Schutz erweitern. Dann werden beispielsweise die Behandlung durch einen Heilpraktiker, die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder besondere Vorsorgeleistungen übernommen.

Von Ambulant bis Zahnarzt
Mit unseren Grundtarifen sind Sie bereits umfassend geschützt. Hier finden Sie eine Auswahl der Leistungen.
Ambulante Leistungen
- Freie Arztwahl
- Direkter Zugang zum Facharzt
- Anerkannte Naturheilverfahren
- Psychotherapie ohne Begrenzung der Sitzungszahl
- Offener Hilfsmittelkatalog
- Kostenerstattung von Brillen bis 300 € im Jahr
- LASIK
- Kinderwunschbehandlung
- Ambulante Kurbehandlunge
Stationäre Leistungen
- Freie Krankenhauswahl
- Zuschuss bei Kuren und Sanatoriumsbehandlung
- Medizinische Versorgung, Unterbringung und Verpflegung
- Transport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
Zahnärztliche Leistungen
- professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr
- Zahn- und kieferchirurgische Leistungen
- Umfassender Zahnersatz
- Erstattung von Inlays und Implantaten (ohne tarifliche Summen- und Anzahlbegrenzung)
- Kieferorthopädie auch für Erwachsene
Mit unseren Ergänzungstarifen decken Sie zusätzlich umfangreiche Extras bei der ambulanten und stationären Versorgung ab. Hier sehen Sie ausgewählte Ergänzungsleistungen.
Ambulante Ergänzungsleistungen
- Erstattung auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) möglich
- Versicherungsschutz im Ausland (inkl. medizinisch notwendigem Rücktransport)
- Heilpraktikerbehandlung
- Erweiterte Vorsorgeleistungen (inkl. umfassender Check-ups) und Reiseschutzimpfungen
Stationäre Ergänzungsleistungen
- 1- bzw. 2-Bettzimmer
- Wahlfreiheit bei der Behandlung durch Chefärzte oder Spezialisten
Beispielrechnung für Beamte
Tarife A30, A22, ET50, Z50, S30, S22, SW30, SW22, PVB
- 25 Jahre
- 50 % Beihilfeanspruch (Bund)
- Ledig & keine Kinder
- inkl. ambulante Ergänzungsleistungen (u.a. Erstattung über Höchstsätzen)
- inkl. stationäre Ergänzungsleistungen (u.a. 2-Bettzimmer & Chefarztbehandlung)
- inkl. Pflegepflichtversicherung
Tarifbetrag | 317, 11 € |
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Monatlich zu zahlender Betrag | 317, 11 € |
LKH-BENEFIT
Bei Leistungsfreiheit in dem gesamten Jahr 2025 erfolgt im Oktober 2026 eine Rückerstattung in Höhe von vier Monatsbeiträgen: 1.059,24 €€
Unsere Beitragsrückerstattung: LKH-BENEFIT
Sie sind und leben gesund? Mit LKH-BENEFIT, der Beitragsrückerstattung der LKH, belohnen wir Sie genau dafür. Sie bekommen Geld zurück, wenn Sie für ein Versicherungsjahr keine Leistungen einreichen. Ausgezahlt im Oktober des jeweiligen Folgejahres.
Für die Beitragsrückerstattung (BRE) entscheidend ist die Anzahl der leistungsfreien Jahre. Ihr Vorteil als Neukunde bei der LKH: Sie steigen gleich in der höchsten Stufe 3 ein. Gut zu wissen: Die Inanspruchnahme von gezielten Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen im tariflichen Umfang führt nicht zum Verlust der BRE.

* Bei Versicherungsbeginn ab 01.01., anteilige Verrechnung bei späterem Eintritt.
Wenn sich Ihre Beihilfe ändert, macht Ihr Tarif mit
Die Höhe Ihrer Beihilfe ist nicht nur abhängig vom Bundesland, sondern auch von Ihrer Lebenssituation. So beteiligt sich die Beihilfe unter bestimmten Voraussetzungen auch an den Gesundheitskosten Ihres Ehe- oder Lebenspartners sowie Ihrer Kinder. Und auch Ihr individueller Beihilfeanspruch verändert sich im Laufe Ihres Lebens.
01
Während Anwartschaft oder Referendariat
Sind Sie in Ihrer Ausbildung ledig und ohne Kinder, haben Sie einen Beihilfeanspruch von 50 % . Um den Rest Ihrer Gesundheitskosten (die sog. „Restkosten“) abzudecken, bietet die LKH spezielle Beihilfe-Tarife. Diese sind auf Ihren Bedarf in dieser Lebensphase angepasst und so besonders kostengünstig.
02
Nach Ihrer Verbeamtung
Der Beihilfeanspruch für ledige, kinderlose Beamte beträgt weiterhin 50 %. Sind Sie bereits bei der LKH versichert, wechseln Sie jetzt bequem in einen Beamten-Tarif. Oder Sie entscheiden sich bei Ihrer Verbeamtung als Neukunde für einen attraktiven LKH-Tarif. Wir beraten Sie gerne.
03
In der Ehe oder Lebenspartnerschaft
Auch Ehe- oder eingetragene Lebenspartner haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Beihilfeanspruch von bis zu 70 %. In einzelnen Bundesländern kann er bei Familien mit mehr als zwei Kindern sogar noch höher liegen. Mit einer privaten Krankenversicherung der LKH sichert sich auch Ihr Partner eine umfassende Versorgung.
04
Mit Kindern
Kinder können mit einem Beihilfeanspruch von 80 % mitversichert werden (in einigen Bundesländern gibt es Abweichungen). Und auch Ihr Beihilfeanspruch erhöht sich spätestens mit dem zweiten Kind in den meisten Bundesländern auf 70 %. Ihre Beiträge passen sich Ihren Beihilfesätzen an, wodurch Ihr LKH-Schutz für Sie günstiger wird.
05
Während des Ruhestandes
Mit Ihrer Pensionierung steigt ihr Beihilfeanspruch in den meisten Bundesländern auf 70 % . Selbstverständlich passt sich auch hier der LKH-Schutz Ihrer Lebenssituation an.
In drei Schritten zur maßgeschneiderten Absicherung
1. Persönliche Daten hinterlassen
Im ersten Schritt hinterlassen Sie nur Ihre grundlegendsten Daten. Diese nutzen wir lediglich, um Ihnen direkt den richtigen Experten an Ihre Seite stellen zu können.
2. Beratung durch unsere Experten
Im persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam heraus, welchen Umfang Ihr Versicherungsschutz jetzt und in Zukunft haben soll.
3. Individuelles Angebot erhalten
Sind alle Ihre Fragen geklärt, erhalten Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot von uns.
Downloads
Hier finden Sie weitere Informationen rund um unsere private Krankenversicherung für Beamte.
Allgemeine Versicherungsbedingungen KKV A/S/Z
AVB-KKV A-S-Z.pdf180 kB , PDF
Tarifinformationen für A/S/Z Beihilfe
Tarife A-S-Z Beihilfe.pdf69 kB , PDF
Beihilfeergänzungstarife ET10-ET50
Beihilfeergänzungstarife ET10-ET50.pdf54 kB , PDF
Ergänzungstarife für Wahlleistungen im Krankenhaus SW10-SW50
Beihilfe-Ergänzungstarife für Wahlleistungen im Krankenhaus SW10-SW50.pdf48 kB , PDF
Ergänzungstarife für Wahlleistungen im Krankenhaus SW101
Ergänzungstarif für Wahlleistungen im Krankenhaus SW101.pdf101 kB , PDF
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Der Wechsel in die PKV ist meist eine Entscheidung fürs Leben, die gut durchdacht sein will. Welche Anforderungen und Bedürfnisse haben Sie, welche Unterlagen müssen eingereicht werden und welche Bedenken gibt es vielleicht? Egal, welche Fragen Sie haben – wir sind für Sie da und stehen Ihnen beratend zur Seite.