Zum Seiteninhalt springen

Telemedizin in der Psychotherapie für Privatpatient*innen

Sonderregelungen für Telemedizin in der Psychotherapie haben dazu beigetragen, Patient*innen während der Corona-Pandemie therapeutisch gut zu versorgen. Für Privatpatient*innen wird die psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung nun dauerhaft etabliert. Dieser wichtige Schritt in puncto Digitalisierung ist möglich, da eine Grundlage für die Abrechnung dieser Leistungen geschaffen wurde.

Meldungen 02.02.2022

Sonderregelungen für Telemedizin in der Psychotherapie haben dazu beigetragen, Patient*innen während der Corona-Pandemie therapeutisch gut zu versorgen. Für Privatpatient*innen wird die psychotherapeutische Behandlung per Videoübertragung nun dauerhaft etabliert. Dieser wichtige Schritt in puncto Digitalisierung ist möglich, da eine Grundlage für die Abrechnung dieser Leistungen geschaffen wurde.

Leistungen der privaten Krankenversicherung

Die Erstattung von Versicherungsleistungen richtet sich nach einer Empfehlung, die auch von der LKH begrüßt und zukünftig angewandt wird. Die Abrechnungsempfehlung wurde vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und im Einvernehmen mit den Beihilfekostenträgern von Bund und Ländern vereinbart. Sie bildet den Rahmen für Leistungen mittels Videoübertragung und Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mails. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Abschläge in der Vergütung sind nicht vorgesehen, so dass die Leistungen wie eine persönliche, unmittelbare Behandlung abgerechnet werden können.