Frauen mit genetischer Vorbelastung sollten sich frühzeitig ärztlich beraten lassen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind entscheidend, um Brustkrebs rechtzeitig zu entdecken:
- Ab 30 Jahren: jährliche Tastuntersuchung der Brust durch die Gynäkologin oder den Gynäkologen
- Zwischen 50 und 69 Jahren: alle zwei Jahre Mammographie-Screening
- Bei familiärem Risiko: zusätzliche oder frühere Kontrollen, etwa per Ultraschall oder MRT
Monatliche Selbstuntersuchung: Eine regelmäßige Selbstuntersuchung der Brust – am besten einmal im Monat – hilft, Veränderungen frühzeitig zu bemerken. Brustkrebs verursacht im frühen Stadium meist keine Schmerzen, deshalb ist Aufmerksamkeit besonders wichtig.
Wer Veränderungen wie Knoten in Brust oder Achsel oder eine nach innen gezogene Brustwarze bemerkt, sollte sie zeitnah ärztlich abklären lassen – je früher, desto besser sind die Heilungschancen.
Vorsorge lohnt sich – Leistungen zur Brustkrebsfrüherkennung mit der LKH: Die LKH unterstützt ihre Versicherten bei der Gesundheitsvorsorge und Früherkennung. Wird eine Erkrankung festgestellt, können sich Betroffene ganz auf das Gesundwerden konzentrieren. Bei der LKH profitieren sie in den Tarifen GesundheitsUpgrade Premium (GUP) und GesundheitsUpgrade Komfort (GUK) von Leistungen, die über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehen.
Früherkennung und ergänzende Untersuchungen:
- Im Rahmen der „LKH-Gesundheitsvorsorge“ werden die im gesetzlichen Programm vorgesehenen Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen, darunter die Brustkrebsfrüherkennung ab 25 Jahren vollständig übernommen.
- Das Mammographie-Screening wird ab 30 Jahren erstattet.
Mit der LKH profitieren: Leistungen im Rahmen der „LKH-Gesundheitsvorsorge“, wie die regelmäßigen Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, werden zu
100 % erstattet und bis zu einem Rechnungsbetrag von 600 € pro Jahr nicht auf den Selbstbehalt angerechnet.
Das Bonusprogramm der LKH belohnt gesundes Verhalten doppelt: mit einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung (LKH-BENEFIT) und zusätzlich dem LKH-Gesundheitsbonus. Versicherte, die im laufenden Jahr keine Leistungen (außer Leistungen der LKH-Gesundheitsvorsorge) einreichen, können aus dem LKH-BENEFIT bis zu vier Monatsbeiträge und zusätzlich, aus dem LKH-Gesundheitsbonus, bis zu 300 € im Tarif GUK und bis zu 750 € im Tarif GUP zurückerhalten. Die Teilnahme an der Brustkrebsfrüherkennung gefährdet diese Rückerstattung und den Bonus nicht.
Gut zu wissen: Neben der medizinischen Behandlung gibt es viele Unterstützungsangebote für Betroffene – Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert über geeignete Anlaufstellen.
Darüber hinaus senken eine gesunde Ernährung, regelmäßige Bewegung und der Verzicht auf Rauchen das persönliche Brustkrebsrisiko nachhaltig.
