12.07.2022

Schleswig-Holstein: Mehr Beihilfe für Familien – weniger Beiträge in der PKV

Kürzlich haben sich die Beihilfevorschriften des Landes Schleswig-Holstein geändert. Betroffene erhalten dadurch mehr Beihilfe und zahlen dafür weniger Beiträge bei der privaten Krankenversicherung (PKV). Davon profitieren Familien mit mehreren Kindern:

- Für berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner erhöhte sich der Beihilfebemessungssatz von bisher 70% auf 90%, wenn mindestens zwei Kinder berücksichtigungsfähig durch die Beihilfe sind.

- Zusätzlich erhöhte sich für in der Beihilfe berücksichtigungsfähige Kinder der Beihilfebemessungssatz von bisher 80% auf 90%, wenn mindestens drei Kinder berücksichtigungsfähig durch die Beihilfe sind.

LKH bietet passgenauen Versicherungsschutz

Wir bieten den betroffenen Kunden eine Lösung an, den Krankenversicherungsschutz im A/S/Z-Tarifsystem zu optimieren. So können unsere Versicherten ihren Versicherungsschutz an die neuen Beihilfevorschriften anpassen und dabei noch Beiträge sparen. Der beihilfekonforme Versicherungsschutz wird nach einem Antrag rückwirkend zum Änderungszeitpunkt der Beihilfe im Vertrag berücksichtigt.

Sie sind sich unsicher, ob Sie von der Änderung betroffen sind? Dies kann Ihre zuständige Beihilfestelle für Sie prüfen. Weitere Informationen zu unserem Tarifsystem A/S/Z für Beihilfeberechtigte finden Sie hier.

Kontakt
Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
Uelzener Straße 120
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Tel. 04131 725-0
Fax 04131 403402
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