Willkommen im neuen Jahr! Mit dem Jahreswechsel gelten neue Regelungen für privat und gesetzlich Versicherte, die für einen Wechsel in die private Krankenversicherung sprechen.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Gesetzlich Versicherte zahlen ab 2023 mehr: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in den gesetzlichen Krankenkassen erhöhte sich um 0,3 % auf 1,6 %. Hinzu kommt, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro angestiegen ist – 2022 lag sie noch bei 58.050 Euro. Einkünfte von pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitgliedern werden bis zu dieser Grenze bei der Erhebung der Beiträge zur GKV berücksichtigt. Der durchschnittliche Höchstbeitrag der GKV ist somit monatlich um 38,81 Euro auf 807,98 Euro monatlich gestiegen.
Von der PKV profitieren
Für freiwillig gesetzlich Versicherte lohnt sich daher ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV). Wer monatlich über 5.500 Euro (brutto) verdient, kann sich privat versichern. Und das zahlt sich aus: Privatpatienten profitieren von einem hohen Leistungsumfang und erstklassiger medizinischer Versorgung. Ein Wechsel in die PKV ist ab einem jährlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 66.600 Euro möglich. Dies regelt die Versicherungspflichtgrenze.
Der Arbeitgeberzuschuss steigt
Auch für privat Versicherte zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung, jedoch nicht mehr als den durchschnittlichen maximalen Arbeitgeberanteil für gesetzlich Versicherte. Dieser monatliche Zuschuss erhöhte sich auf 403,99 Euro für die PKV.
Der Zuschuss für die private Pflegeversicherung liegt bei 76,06 Euro (in Sachsen: 51,12 Euro). Privatversicherte erhalten dadurch von ihrem Arbeitgeber seit dem Jahreswechsel rund 20 Euro mehr im Monat.