06.01.2025

Kranken- und Pflegeversicherung: Das ändert sich 2025

Mit Beginn des Jahres 2025 gibt es zahlreiche Anpassungen bei der Gesundheitsversorgung. Privatversicherte profitieren von höheren Pflegeleistungen und einem höheren Arbeitgeberzuschuss.

Höhere Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Die Pflegeversicherungsleistungen werden um 4,5 Prozent angehoben, was Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen spürbare finanzielle Entlastung bringt. Diese Verbesserung gilt für alle Pflegearten – von häuslicher Pflege bis hin zur Kurzzeitpflege.

Zusätzlich werden zum 1. Juli 2025 die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Private Pflegepflichtversicherung (AVB/PPV) angepasst. Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) werden die bisher separaten Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Das soll die Nutzung dieser Leistungen flexibler machen.

Höhere Arbeitgeberzuschüsse

Die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung steigen 2025 deutlich an. Der maximale Zuschuss zur Krankenversicherung wird auf 471,32 Euro pro Monat erhöht – fast 50 Euro mehr im Vergleich zu 2024. Aufgrund der Erhöhung des Beitragssatzes in der Sozialen Pflegeversicherung steigt auch der maximale Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung auf 99,23 Euro pro Monat.

Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze wird auf 73.800 Euro jährlich angehoben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen also künftig ein höheres Einkommen erzielen, um zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen zu können.

Privatversicherte, deren Einkommen unter diese Grenze fällt, können sich weiterhin von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien lassen, um in der PKV zu bleiben und ihre bestehenden Leistungen zu sichern.

Gleichzeitig wird die Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf 66.150 Euro angehoben. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.

Anpassung der Höchstbeiträge in den Sozialtarifen

Infolge der höheren Beitragssätze und Bemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen zum 1. Januar 2025 die Höchstbeiträge in den Sozialtarifen der PKV angeglichen werden. Im Standardtarif beträgt der maximale Beitrag künftig 804,82 Euro pro Monat. Im Basistarif liegt der Höchstbeitrag bei 942,64 Euro. Bei Hilfebedürftigkeit reduziert sich der Beitrag im Basistarif auf die Hälfte; Sozialhilfeträger können Zuschüsse leisten.


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