10.01.2024

Kranken- und Pflegeversicherung: Das ändert sich 2024

Höhere Arbeitgeberzuschüsse zu Versicherungsbeiträgen und mehr Leistungen in der Pflegepflichtversicherung. Das sind gute Neuigkeiten zum Jahreswechsel.

Wir haben wichtige Änderungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung zusammengefasst. Beispielsweise haben sich die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung zum 01.01.2024 geändert. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Grenze zur Versicherungspflicht in der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Gestiegene Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt das Gehalt, ab dem Arbeitnehmende versicherungsfrei sind und sich privat versichern können. Sie liegt im Jahr 2024 bei 69.300 Euro brutto (2023: 66.600 Euro). Unterhalb dieses Betrages besteht Versicherungspflicht in der GKV, weshalb die Rechengröße auch Versicherungspflichtgrenze genannt wird. Diese gilt nur für Arbeitnehmende und Angestellte. Für niedergelassene Ärzte, Beamte, Selbstständige und Freiberufler ist sie nicht relevant. Wer die Grenze übersteigt, kann von vielen Vorzügen der PKV profitieren – beispielsweise hochwertige Zahnleistungen oder Chefarztbehandlungen im Krankenhaus.

Erhöhte Arbeitgeberzuschüsse in der PKV

Bei Beschäftigten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Versicherungsprämie – allerdings nur bis zur Höhe des maximalen Arbeitgeberanteiles in der GKV. Das entlastet die PKV-Versicherten finanziell. 2024 liegt der Zuschuss für die PKV bei 421,76 Euro monatlich. In der privaten Pflegeversicherung beträgt der Zuschuss im Monat 87,98 Euro.

Wechsel in die PKV lohnt sich

Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV hat sich erhöht. Die Bezugsgröße bestimmt, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Das führt bei einkommensstarken Versicherten zu höheren Beiträgen in der Krankenkasse. Die Grenze liegt seit dem 01.01.2024 jährlich bei 62.100 Euro brutto (2023: 59.850 Euro). Gleichzeitig stieg der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte um 0,1 Prozentpunkte auf insgesamt 1,7 Prozent.

Wer die Voraussetzungen für die Private Krankenversicherung erfüllt, sollte jetzt über einen Wechsel nachdenken.

Höhere Leistungen in der Pflegepflichtversicherung

Versicherte profitieren von erhöhten Leistungen in der Pflegepflichtversicherung. Das Pflegegeld sowie die Sachleistungsbeträge haben sich um fünf Prozent erhöht. Hinzu kommen höhere Zuschläge für die pflegebedingten Kosten in der stationären Pflege. Und Angehörige, die Pflegebedürftige akut pflegen, erhalten für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr Pflegeunterstützungsgeld. Die Mehrleistungen kommen den Pflegebedürftigen finanziell zugute. Alle Leistungen finden Sie hier im Überblick.

Kontakt
Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
Uelzener Straße 120
21335 Lüneburg
Tel. 04131 725-0
Fax 04131 403402
E-Mail: info@lkh.de

Ihr Kontakt

Wir sind persönlich für Sie da.
Sie erreichen uns telefonisch unter 04131 725-0