Seit dem 01.01.2023 haben die gesetzlichen Krankenkassen die elektronische Krankschreibung (eAU) eingeführt, die den sogenannten gelben Schein ablöst. D.h. bei einer Krankschreibung informiert die Arztpraxis die gesetzliche Krankenkasse mittels eAU zukünftig direkt. Doch gilt die eAU auch für privat Versicherte?
Für privat Versicherte ist das neue eAU-Verfahren bislang noch nicht eingeführt worden. Als Kunde der LKH oder einer anderen privaten Krankenversicherung bleibt es beim altbewährten Ablauf: Wer krank und arbeitsunfähig ist, bekommt seine Krankschreibung von seinem behandelnden Arzt wie bisher in Papierform. Beschäftigte informieren wie gewohnt ihren Arbeitgeber und legen auf Anforderung auch die ärztliche Bescheinigung vor.
Karenzzeit beachten!
Sollten Sie als privatversicherter Arbeitnehmer erkranken, informieren Sie Ihre Krankenversicherung unbedingt vor Ablauf der vereinbarten Karenzzeit. Diese legt fest, ab welchem Tag der ununterbrochenen und gesamten Arbeitsunfähigkeit der Versicherte Anspruch auf das Krankentagegeld hat. Sie ist individuell im Versicherungsvertrag vereinbart. Endet die Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf der Karenzzeit, müssen Sie ihre Krankenversicherung nicht unterrichten.
Weitere Infos zu Ablauf und Fristen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber.