Seit Anfang September wird eine Covid-19-Auffrischimpfung, die sogenannte Booster-Spritze, bestimmten Personen angeboten.
Diese Empfehlung beruht auf einer Entscheidung des Bundesgesundheitsministers und der Länder. Zu den Gruppen, die eine Booster-Impfung angeboten bekommen, gehören Pflegebedürftige, Menschen mit Vorerkrankungen, über 80-Jährige, Personen mit einer geschwächten Immunabwehr und Risikopatient*innen. Bei diesen besonders gefährdeten Menschen konnte sich nach einer vollständigen Impfung eventuell kein ausreichender Schutz aufgrund eines ohnehin schon geschwächten Immunsystems aufbauen. Eine dritte Impfung kann daher zu einer deutlich höheren Antikörperbildung führen.
Das Angebot für eine Booster-Impfung gilt auch für vollständig Geimpfte, die mit einem Vektorpräparat (AstraZeneca oder Johnson& Johnson) immunisiert wurden. Sofern die erste Impfserie sechs Monate zurückliegt, können sie ihre Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioN-Tech oder Moderna auffrischen.
Muss ich als privat Versicherter für die dritte Impfung bezahlen?
Für alle BürgerInnen, ob privat oder gesetzlich versichert, sind die Corona Schutzimpfungen kostenfrei. Sie sind eine staatliche Leistung, das heißt, der Bund kommt für die Kosten auf. Für die Arztpraxen bedeutet das, dass sie auch bei Privatpatienten über die Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen, die dann wiederum die Kosten vom Bund erstattet bekommen.
Schützen Sie sich weiterhin, nur so können wir gemeinsam das Coronavirus bekämpfen.