Verbandskästen sollten nicht nur zur nächsten PKW-Hauptuntersuchung vorhanden und vollständig sein. Denn Notfälle können jederzeit eintreten. Und um dafür gerüstet zu sein, müssen Autofahrende ein Erste-Hilfe-Set mitführen.
Ab dem 1. Februar 2023 gelten neue Regelungen für Verbandskästen in Fahrzeugen. Diese sind ein guter Anlass, um seinen eigenen Verbandskasten einmal zu checken: Entspricht er noch den Mindestanforderungen der DIN-Norm? Oder sind die medizinischen Materialien schon abgelaufen? Verbandskästen halten nach dem Kauf in der Regel vier Jahre. Aber auch auf einzelnen Inhalten sind Verfallsdaten angegeben, die im Auge behalten werden sollten.
Medizinische Masken im Verbandskasten
Die neue DIN-Norm gibt vor, dass in den Erste-Hilfe-Sets auch zwei medizinische Masken enthalten sein müssen. Nach einer Übergangsregelung aus dem vergangenen Jahr, ist dies ab Februar 2023 verpflichtend.
Um Platz für die Masken zu schaffen, entfällt eines von zwei vorgeschriebenen Dreieckstüchern. Außerdem wird das kleinere Verbandtuch durch die neue DIN-Norm gestrichen.
Wer ein älteres, aber noch nicht abgelaufenes Modell mit sich führt, muss dieses nicht sofort austauschen. Es reicht aus, wenn dem Erste-Hilfe-Set zwei verpackte Masken beigefügt werden.