24.11.2022

Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung

Dank der Corona-Sonderregelung können Patient*innen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, volle Wartezimmer vermeiden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass telefonische Krankschreibungen weiterhin bis zum 31. März 2023 möglich sind.

Insbesondere chronisch Kranke sollen dadurch vor vermeidbaren Infektionen beim Arztbesuch geschützt werden. Sie können sich bis zu sieben Tage telefonisch krankschreiben lassen. Auch eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung für weitere sieben Tage kann per Telefon erfolgen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dafür durch eine telefonische Befragung vom Zustand der Erkrankten überzeugen.

Von der Krankschreibung bis zur Rechnung – alles digital

In vielen Fällen können Patient*innen versorgt werden, ohne dabei das Haus zu verlassen. Einige Apotheken bieten einen schnellen Lieferservice für Medikamente an. Und Rechnungen oder Rezepte können anschließend ganz bequem digital eingereicht werden – auch mit unserer App „Meine LKH“.

Kontakt
Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
Uelzener Straße 120
21335 Lüneburg
Tel. 04131 725-0
Fax 04131 403402
E-Mail: info@lkh.de

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