Zum 1. Juli 2021 werden die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung für Beamtinnen und Beamte angehoben.
Ein Grund dafür ist, dass infolge der Pflegereformen der vergangenen Jahre die Zahl der Leistungsempfänger deutlich gestiegen ist. Auch der Kostenaufwand für die Anpassungen der Leistungen für Pflegebedürftige spielt hierbei eine erhebliche Rolle.
Die Pflegebedürftigen profitieren spürbar von den verbesserten Leistungen. Allein schon die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade führt in vielen Fällen zu einem höheren Anspruch. Weiterhin wurde der Personenkreis, der von den höheren Leistungen profitiert, erweitert. So zählen Demenzkranke nun ebenfalls zu den Empfangsberechtigten.
Besonders im Fokus der Erneuerungen steht aktuell der verbesserte Personalausbau in der Altenpflege für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) wurde eine zukunftsorientierte Personalausstattung eingeführt.
Auch nach der Erhöhung ist der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung meist geringer als in der sozialen Pflegeversicherung.
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