30.06.2023

Beitragsangleichung in der PPV

Der allgemeine Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung steigt zum 01. Juli 2023. Dadurch ändert sich auch der Höchstbeitrag in der Privaten Pflegepflichtversicherung. Für Privatversicherte, deren Beitrag auf den Höchstbeitrag gedeckelt ist, werden die Beiträge nun angeglichen.

Mit der Erhöhung der Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung will die Bundesregierung den steigenden Kosten in der Pflege entgegenwirken. Daher wurde zum 01. Juli 2023 eine Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung um 0,35 auf 3,4 Prozent beschlossen.

Die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung soll Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. In 2022 gab es in den gesetzlichen Krankenkassen ein Minus von etwa 2,2 Milliarden Euro. Die Beitragssteigerung ist gekoppelt an die Anzahl eigener Kinder und wirkt sich auf Kinderlose am stärksten aus.

Für Privatversicherte gilt die Staffelung pro Kind jedoch nicht, da die Private Pflegepflichtversicherung bereits generationengerecht finanziert ist. Für Privatversicherte, deren Beitrag auf den Höchstbeitrag gedeckelt ist, werden die Beiträge angeglichen:

Tarifstufe Ab 01.07.2023 vorher
Tarifstufe PVN 169,58 EUR 152,12 EUR
Tarifstufe PVB 67,83 EUR 60,85 EUR
Ehegatten mit geringfügiger Beschäftigung (1 Ehepartner seit 01.01.1995 in der PPV) Max. 75% des Betrages pro Ehegatte

Weitere Informationen finden Sie hier:

PKV-Verband

Bundesgesundheitsministerium

Kontakt
Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
Uelzener Straße 120
21335 Lüneburg
Tel. 04131 725-0
Fax 04131 403402
E-Mail: info@lkh.de

Ihr Kontakt

Wir sind persönlich für Sie da.
Sie erreichen uns telefonisch unter 04131 725-0