Der allgemeine Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung steigt zum 01. Juli 2023. Dadurch ändert sich auch der Höchstbeitrag in der Privaten Pflegepflichtversicherung. Für Privatversicherte, deren Beitrag auf den Höchstbeitrag gedeckelt ist, werden die Beiträge nun angeglichen.
Mit der Erhöhung der Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung will die Bundesregierung den steigenden Kosten in der Pflege entgegenwirken. Daher wurde zum 01. Juli 2023 eine Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung um 0,35 auf 3,4 Prozent beschlossen.
Die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung soll Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. In 2022 gab es in den gesetzlichen Krankenkassen ein Minus von etwa 2,2 Milliarden Euro. Die Beitragssteigerung ist gekoppelt an die Anzahl eigener Kinder und wirkt sich auf Kinderlose am stärksten aus.
Für Privatversicherte gilt die Staffelung pro Kind jedoch nicht, da die Private Pflegepflichtversicherung bereits generationengerecht finanziert ist. Für Privatversicherte, deren Beitrag auf den Höchstbeitrag gedeckelt ist, werden die Beiträge angeglichen:
Tarifstufe | Ab 01.07.2023 | vorher |
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Tarifstufe PVN | 169,58 EUR | 152,12 EUR |
Tarifstufe PVB | 67,83 EUR | 60,85 EUR |
Ehegatten mit geringfügiger Beschäftigung (1 Ehepartner seit 01.01.1995 in der PPV) | Max. 75% des Betrages pro Ehegatte |