Auf dem Organspendeausweis kann die Bereitschaft dokumentiert werden, nach ärztlicher Feststellung des Todes Organe und Gewebe zu spenden. Eine Beschränkung der Spendenbereitschaft auf bestimmte Organe oder Gewebe kann ebenso dokumentiert werden wie der Widerspruch einer Entnahme von Organen oder Geweben.
Seit März 2024 können Sie nun auch online Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende im Organspende-Register eintragen.
Für den Fall, dass bereits eine sogenannte Patientenverfügung getroffen wurde oder geplant ist, sollten in der Patientenverfügung und im Organspendeausweis keine widersprüchlichen Aussagen getroffen werden.
Weitere Informationen zur Organspende erhalten Sie kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 51101 Köln, oder im Internet unter www.organspende-info.de.
Wir übersenden unseren Mitgliedern in der Krankenvollversicherung in regelmäßigen Abständen Informationsmaterial sowie einen Organspendeausweis für alle Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Ihr Kontakt
Wir sind persönlich für Sie da.
Sie erreichen uns telefonisch unter 04131 725-0