02.06.2022

Organ- und Gewebespende: Entscheidend ist die Entscheidung

Organspende ist ein sensibles Thema. Damit jeder eine Entscheidung für sich persönlich auf Herz und Nieren prüfen kann, gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Eine Entnahme von Organen oder Gewebe darf daher nur erfolgen, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Alternativ können auch nahe Angehörige nach dem Tod der Person ihre Zustimmung erteilen. Mit einem Organspendeausweis wird ihnen diese Entscheidung abgenommen.

Ganz egal wie die persönliche Wahl ausfällt: Entscheidend ist die Entscheidung. Der 4. Juni ist der offizielle Tag der Organspende. Ein Anlass, um darüber nachzudenken, einer Organ- und Gewebespende zuzustimmen, sie abzulehnen oder nur bestimmte Organe und Gewebe für eine Spende freizugeben. Das lässt sich ganz einfach auf dem Ausweis eintragen.

Wir übersenden unseren Mitgliedern in der Krankenvollversicherung in regelmäßigen Abständen Informationen sowie einen Organspendeausweis. Alle Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten somit eine Erinnerung.

Aktuell ist bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein zentrales Organspende-Register im Aufbau. Damit können auch Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende online dokumentieren und jederzeit ändern. Der Organspendeausweis behält weiterhin seine Gültigkeit.

Weitere Informationen zur Organspende erhalten Sie kostenlos unter www.organspende-info.de.

Kontakt
Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
Uelzener Straße 120
21335 Lüneburg
Tel. 04131 725-0
Fax 04131 403402
E-Mail: info@lkh.de

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