Wussten Sie, dass wir Ihr kostenbewusstes Verhalten in Form einer Beitragsrückerstattung belohnen? Sie gilt für alle Tarife der LKH-Vollversicherung.
Die Rückerstattung beträgt 5 % des Beitrages für den ambulanten, stationären sowie zahnärztlichen Versicherungsschutz. Werden alle Voraussetzungen für Kostenbewusstsein erfüllt, berücksichtigen wir dies direkt beim Abbuchen der Beiträge.
Die wichtigsten Schritte sind:
- Zwischen dem 01.09. – 31.08. eines Jahres werden höchstens zwei Mal Ansprüche auf Versicherungsleistungen eingereicht (maßgeblich ist der Posteingang bei der LKH, bei Einreichung mit der App "Meine LKH" der elektronische Versand).
- Für Ihre Versicherungsbeiträge besteht ein aktives Lastschriftverfahren.
Die genauen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.