Der allgemeine Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung steigt zum 01. Juli 2023. Dadurch ändert sich auch der Höchstbeitrag in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV). Für Privatversicherte, deren Beitrag auf den Höchstbeitrag gedeckelt ist, werden die Beiträge nun angeglichen.