Zum 01. Januar 2024 wurde das E-Rezept für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen verbindlich eingeführt. Die PKV ist von dieser Regelung nicht betroffen, für Privatversicherte bleibt also vorerst alles wie gehabt.
Wie bisher können problemlos alle verordneten Arzneimittel über die Privatrezepte in Papierform in der Apotheke eingelöst werden.
Verlässliche Teilhabe im Fokus
Die privaten Krankenversicherungen binden sich und ihre Versicherten schrittweise in die digitalen Strukturen des Gesundheitswesens ein. Auch wir bereiten uns darauf vor, unseren Versicherten eine verlässliche Teilhabe an diesen Strukturen zu bieten. Dies betrifft z. B. auch die Einführung des E-Rezepts.
Wir sind dabei, die komplexen Anforderungen dafür technisch umzusetzen und unseren Versicherten eine ausgereifte Lösung zu bieten. Sobald die Einführung des E-Rezepts bevorsteht, werden wir selbstverständlich darüber informieren.