23.06.2023

Bonusheft gepflegt, Geldbeutel glücklich

Für Erwachsene wird die zahnärztliche Vorsorge mindestens einmal jährlich empfohlen. Die Untersuchung wird im Bonusheft bescheinigt. Neben einer gründlichen Zahnpflege ist die regelmäßige Kontrolle besonders wichtig, um frühzeitig Karies oder weitere Zahnprobleme zu erkennen. Als Belohnung für diese Sorgfalt erhalten gesetzlich versicherte Patient*innen einen erhöhten Festzuschuss für Zahnersatz.

Mit einem lückenlos geführten Bonusheft über die letzten zehn Jahre ist mit einer Zahnzusatzversicherung je nach Tarif sogar eine Kostenübernahme von bis zu 100 Prozent möglich. Mit Abschluss der Zahnzusatzversicherung LKH-ZahnUpgrade 90+ gibt es eine Leistungserhöhung von 90 Prozent auf 95 Prozent, wenn das Bonusheft mindestens fünf Jahre geführt wurde. Und von 90 Prozent auf 100 Prozent, wenn das Bonusheft mindestens zehn Jahre geführt wurde. Das Bonusheft ist somit bares Geld wert.

Für die Erstattung aus der Zahnversicherung LKH-ZahnUpgrade können Sie zum Beispiel die Rechnungen über jährlich erfolgte professionelle Zahnreinigungen einreichen.

Übrigens: Was ist, wenn die Stempel im Bonusheft trotz erfolgter Vorsorge mal vergessen wurden? In der Regel kann dies ganz einfach nachgetragen werden. Für das Stempeln oder Nachstempeln dürfen von der Zahnarztpraxen keine Kosten verlangt werden. Es ist eine Serviceleistung, die erbracht werden muss, denn die Zahnarztpraxen müssen die Patientendaten ohnehin zehn Jahre lang aufbewahren. Daher ist es theoretisch auch für Personen möglich, die das Bonusheft bislang noch nie genutzt haben, die Vorteile voll zu nutzen.

Kontakt
Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
Uelzener Straße 120
21335 Lüneburg
Tel. 04131 725-0
Fax 04131 403402
E-Mail: info@lkh.de

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