In einigen Bundesländern kann es aktuell zu Änderungen des Beihilfebemessungssatzes kommen. Betroffene werden von ihren Dienstherren informiert.
Wenn sich der Bemessungssatz ändert, muss der Versicherungsschutz bei der privaten Krankenversicherung entsprechend angepasst werden. Für die Aufstockung oder Senkung der Restkostenversicherung sollten sich Versicherte zeitnah mit ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung setzen.
Versicherungsschutz bei der LKH anpassen
Sofern sich Ihr Bemessungssatz verändert hat bzw. verändern wird, lassen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für einen passgenauen Versicherungsschutz zukommen. Schicken Sie uns dafür bitte Ihren neuen Bemessungssatz oder einen aktuellen Beihilfebescheid.