15.12.2022

Änderungen des Beihilfebemessungssatzes

In einigen Bundesländern kann es aktuell zu Änderungen des Beihilfebemessungssatzes kommen. Betroffene werden von ihren Dienstherren informiert.

Wenn sich der Bemessungssatz ändert, muss der Versicherungsschutz bei der privaten Krankenversicherung entsprechend angepasst werden. Für die Aufstockung oder Senkung der Restkostenversicherung sollten sich Versicherte zeitnah mit ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung setzen.

Versicherungsschutz bei der LKH anpassen

Sofern sich Ihr Bemessungssatz verändert hat bzw. verändern wird, lassen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für einen passgenauen Versicherungsschutz zukommen. Schicken Sie uns dafür bitte Ihren neuen Bemessungssatz oder einen aktuellen Beihilfebescheid.

Kontakt
Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
Uelzener Straße 120
21335 Lüneburg
Tel. 04131 725-0
Fax 04131 403402
E-Mail: info@lkh.de

Ihr Kontakt

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Sie erreichen uns telefonisch unter 04131 725-0