Haben Sie bisher an der sofortigen BRE für kostenbewusstes Verhalten teilgenommen? In der Umstellungsphase auf die neue BRE LKH-BENEFIT haben Sie zusätzlich vom 5 % Beitragsabzug profitiert. Wie im Oktober 2023 angekündigt, entfällt diese Regelung nun zum Jahreswechsel.
Mit LKH-BENEFIT belohnen wir nicht mehr wie bisher das seltene Einreichen von Rechnungen, sondern die Nichtinanspruchnahme von Leistungen – und das mit einer lukrativen Rückerstattung.
- Die maximal mögliche BRE richtet sich nach dem Vertragsbeginn und ist bereits nach drei leistungsfreien Jahren erreichbar. Finden Sie hier die passenden Regelungen zu Ihrem Tarif.
- Unsere Empfehlung: Reichen Sie Ihre Belege erst dann ein, wenn die Summe der Leistungen die Höhe der BRE übersteigt. Sollten Sie dennoch mal eine Rechnung eingereicht haben – und liegt der Betrag unterhalb Ihrer möglichen BRE – verrechnen wir diese ganz einfach. Wir zahlen Ihnen dann einen um diese Summe reduzierten BRE-Betrag aus.
Nutzen Sie unserer APP „Meine LKH“ oder unser Kundenportal, um Arztrechnungen und Rezepte einzureichen.